Stellungnahme Kurzform zum 1. Entwurf LEP

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Grundsätzlich
Grundsätzlich verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 08.04.2022. Hier haben wir deutlich hingewiesen, dass die Ziele der Landesentwicklung und Raumordnung ineinandergreifen. Mit der Fortschreibung einzelner Ziele findet keine Abwägung unter allen Zielen statt und es droht eine Schieflage in der Raumordnung.
Sämtliche Stellungnahmen im Rahmen der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im vergangenen Frühjahr fanden keinen Eingang bzw. eine Würdigung oder Abwägung in der Planung. Wie wichtig ist dem Plangeber die Meinung seiner Bürger und Vertretungen?
Die Verwirklichung eines Leitbildes und der Landesentwicklung ist abhängig vom Willen der Bürger zu einem friedlichen Zusammenleben, von ihrer Bereitschaft, die eigene Kultur zu pflegen und andere Kulturen zu respektieren. Sie ist abhängig von der Qualität des Gesundheits-, Sozial- und Fürsorgewesens, einer intakten Umwelt und einer funktionierenden Wirtschaft. Nicht zuletzt bedarf die Verwirklichung einer Ausbildungsqualität und fachlichen Kompetenz ihrer Bürger – also einer Qualifikation ihres Denkens und Urteilens.
Massive zentralstaatliche Vorgaben spüren die Bürger als einen Rückschritt und erinnern an frühere Strukturen in Grenzen und „Mauern“.
Das Thüringer LEP 2025 betrachtet sich nur nach „innen“. Eine räumliche Betrachtung nach außen – nämlich ein Bezug zur Bundesrepublik und den umgebenden Nachbarländern – findet außer untergeordnet in der Infrastruktur nicht statt. Somit entwickeln wir die Insel Thüringen.
Die innere Betrachtung folgt keiner geschichtlichen Entwicklung. Alleinstellungsmerkmale und Thüringer Besonderheiten finden sich nicht. Lediglich die ursprüngliche Präambel beschreibt kurz:

Nicht Verdichtungsräume sind charakteristisch für Thüringen, sondern kleinteiliges, polyzentrisches und dichtes Netz aus zahlreichen selbständigen Städten und Gemeinden. Diese Charakteristik ist mehr als eine Lebenswirklichkeit und Identität, sie ist gleichzeitig Ausgangspunkt der gegenwärtigen Herausforderungen des Freistaats und damit Grundlage der zukünftigen Landesentwicklung.

Das System aus Tradition und Fortschritt, eingebettet in eine vernetzte, polyzentrische Siedlungsstruktur und begleitet von abwechslungsreichen Landschaftsräumen, formt die spezifische und zugleich einzigartige Kulturlandschaft des Freistaats, welche sich fortwährend im Wandel befindet. Mit der Gestaltung der Thüringer Kulturlandschaft wird eine entscheidende qualitative und wertorientierte Zukunftsaufgabe des Freistaats benannt.

Weiterhin heißt es:

Die zunehmende Ausdifferenzierung bzw. Individualisierung der Lebensstile wirkt sich zudem auf die Steuerungsfähigkeit des Staats aus. Langfristige Pläne und Programme mit weitgehend einheitlichen Planungsansätzen treten in den Hintergrund zugunsten einer stärkeren Flexibilisierung und Handlungsorientierung der Planung.

Die Herausforderung, Raumordnung mit geschichtlicher Differenzierung, Tradition und Heimatverbundenheit zu vereinigen, steht nicht im Fokus der Entwicklungsplanung. Es gibt kein Leitbild Thüringen. Vielmehr finden sich zahlreiche individuelle Einzel-Leit-Bilder der
Ministerien. Das Familienministerium will familienfreundlich sein. Das Innenministerium setzt auf Gebietsreform. Das Finanzministerium setzt auf Haushaltskonsolidierung u.sw.
Kein Ministerium nimmt nur im Ansatz Bezug auf das Landesentwicklungsprogramm.
Das Landesentwicklungsprogramm muss zum einem das Ziel verfolgen, wo wollen wir – die Bürger – Thüringen in der Bundesrepublik und Europa sehen und zum anderen die Entwicklungsziele unter Berücksichtigung der eigenen Kultur zukunftsfähig dahin lenken.
Beide herausgenommenen Ziele der Fortschreibung haben eine gewaltige Überformung der gesellschaftlichen, politischen und landschaftlichen Thüringer Kulturlandschaft zur Folge.
Individuelle und differenzierte Lebensstile lassen sich nicht per (Raum)-Ordnung vertreiben. Die zunehmende Unzufriedenheit der Bürger spüren aktuell die Kommunalpolitiker, die Bürgermeister und Gemeinderäte am meisten. In deren Rathäusern und Sitzungen bis hin zum Privaten sind sie dem Unmut ausgesetzt.
Thüringen könnte und sollte sich genau diese guten Strukturen zu Nutze machen. Die kleinen polyzentrischen selbständigen Städte und Gemeinden haben im Vergleich zu großen Zentrale-Orte-Strukturen eine Unmenge an motivierten Kommunalpolitikern. Dies ist ein dichtes Netz, welches weit in die Gesellschaft hinein und an die Bürger heranreicht. Diese Einzigartigkeit sollten wir nicht raumordnerisch zerstören, sondern vielmehr gerade in schwierigen Zeiten nutzen, unseren Sozialstaat so umzubauen, dass er finanziell tragfähig und für die Herausforderungen von morgen gerüstet bleibt. Ausgerechnet ehrenamtliche tragfähige Strukturen in dieser Situation zu vernichten ist falsch, gerade wenn das erreichte Anspruchsniveau reduziert werden soll und muss.

Handlungsbezogene Raumkategorien
Die Raumstruktur sollte durchaus Oberzentren festlegen und stärken. Sie sollten in der Bundesrepublik und in Europa ernst zu nehmende Wirtschafts- und Entwicklungsstandorte sein, die in die Fläche wirken. In guter Vernetzung mit anderen Oberzentren soll es ihnen ermöglicht werden, Wissenschaftler und Forscher auf einem hohem universitären Niveau und Fachkräfte hervorzubringen.
Gesamtziel in Thüringen muss es sein, diese gut ausgebildeten Menschen in Thüringen zu verorten. Thüringer in Thüringen zu halten und fremde Studenten einzubinden bedarf einer guten Heimatverbundenheit und Wohn- und Lebensattraktivität.
Mittelzentren sind Aufgabe der Region und der Regionalplanung und bedürfen keiner zentralstaatlichen Vorgabe.
Heimatverbundenheit wird nicht bewirkt, wenn schon im Kindergartenalter die Kinder weiträumig umhergefahren werden. Kinder bedürfen einer ortsansässig, mindestens aber einer ortsnahen Entwicklung. Sie müssen schon in ihrer frühen Entwicklung und beim Spielen die Möglichkeit haben sich in ihrer Gemeinde zu verorten. Gleiches sehen wir auch für das Grundschulalter. Dafür sind bereits in den vergangenen Jahren Modellprojekte für „kleine Schulen“ untersucht und für gut befunden worden. Dies lässt sich beispielsweise auch mit den Klimaschutzzielen vereinbaren. Lassen wir statt der Kinder die Lehrer fahren. Das erspart Schulbusverkehr und Eltern- und Großelterntaxis. Mit einem guten Radverkehrsnetz lässt sich die selbständige Mobilität unserer Kinder bei kurzen Wegen zur Schule, Freunden und Freizeitbeschäftigungen ungemein fördern.

Die im Entwurf dargestellten Versorgungsbereiche entsprechen in keinster Weise der Lebenswirklichkeit. Die dargestellten zu versorgenden Orte haben keinen Anschluss mittels ÖPNV.
Insbesondere das erarbeitete Stadt-Umland-Konzept um Gera zeigt, wie das Umland mit dem Oberzentrum vernetzt ist. Damit sind die Versorgungsbereiche der Grundzentren unwirklich und lebensfremd.
Eine Grundversorgung gehört in einem Flächenland die Fläche. Welche Bedeutung wird der Hofladenstruktur im ländlichen Raum beigemessen. Warum werden und wurden diese Strukturen gefördert? Es braucht keine Vorgaben für Zentren. Grundversorgungskerne können sich eigenständig entwickeln, sind aber keine Voraussetzung für eine gute Versorgung. Je dezentraler die Grundversorgung, desto kürzer sind die Wege und bedürfen demzufolge weniger ÖPNV und Kfz-Bewegungen.
Gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land lassen sich nicht nur durch ein System von zentralen Orten erreichen.
Gleichwertige Lebensverhältnisse können durchaus am Bedarf orientiert und differenziert ausgeprägt sein und bestimmte Lebenswirklichkeiten ermöglichen. Es darf und muss ein Unterschied sein, ob ich in einem Dorf oder einer Stadt lebe. Zunehmend verkümmern unsere Dörfer zu Wohn- und Schlafstätten. Standards und Besonderheiten sollten Dörfer im ländlichen Raum von den Städten unterscheiden.
Nur unterschiedliche Standards rechtfertigen auch eine unterschiedliche Finanzausstattung im Finanzausgleich.

Energie
Die Leitvorstellungen von Energie münden im Entwurf der Fortschreibung einseitig in den Ausbau der Windenergie. Ohne eine nachvollziehbare Bedarfsermittlung werden 2,2 % der Thüringer Landesfläche als Flächenbeitragswert der Windenergieerzeugung verschrieben. Mittels eines Schlüssels wird der Flächenbeitrag auf die Planungsregionen verteilt. Eine Abwägung mit den weiteren Zielen der Raumordnung wird nicht vorgenommen.
Bei Solaranlagen wird auf Flächenverbrauch in der Freifläche gesetzt. Warum sind nicht vorrangig die Dächer zu nutzen? Warum werden nicht vordergründig Dächer mit Förderungen bevorzugt und statt dessen Freiflächen vorrangig und in Vorbehalt gestellt?

Stellungnahme zum 1. Entwurf LEP 2025

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Hinweise:
Die Stellungnahme zu Ziffern 1 4 bezieht sich auf die Betrachtungsposition einer

Verwaltungsgemeinschaft und Gemeinde, die nicht als Grundzentrum ausgewiesen ist.

Die Ausführungen zu Ziffer 5 (Energie) unterliegen keinen Einschränkungen und haben somit Bezug für alle Städte / Gemeinden unabhängig vom Raumordnungsstatus.

Darüber hinaus wird auch auf die bereits auf der Homepage eingestellte Musterstellungnahme zur Fortschreibung LEP ergänzend verwiesen.

Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025
Erster Entwurf zur Änderung der Abschnitte 1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien, 2.2 Zentrale Orte und überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen, 2.3 Mittelzentrale Funktionsräume und 5.2 Energie
Stellungnahme der Gemeinde … zum o.a. Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen

Bezug: Erlass TMIL vom 14.12.2022, Gz.: 1080-51-8103/34-8-115563/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Bezug wird nachfolgend zum Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogrammes Thüringen 2025 (LEP) im Rahmen der gegebenen Terminstellung Stellung genommen:

1. Grundsätzliches

Durch den vorgelegten Ersten Entwurf zur Änderung der o.a. Abschnitte ist weder ein untermittelbarer innerer noch ein interdisziplinärer, übergreifender Zusammenhang zu den originär zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des LEP 2025 enthaltenen Strukturelementen in Bezug auf die Leitvorstellungen der Landesentwicklung, den Erfordernissen der Raumordnung und den Vorgaben für die Träger der Regionalplanung gegeben.

Durch den gegenständlichen Entwurf – wie auch schon bereits vorangehend durch die Fortschreibung des LEP 2025 festgestellt – unterliegen die maßgebenden Strukturelemente, insbesondere die Zielstellungen – keiner notwendigen Abwägung in Bezug auf die einzelfallbezogenen Fallgestaltungen der raumordnerischen Belange, wonach dies unabdingbar zu einer fehlenden Ausgewogenheit und somit zu einer drohenden Schieflage der Raumordnung führt.

Die gesetzliche Begriffsbestimmung der Ziele der Raumordnung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) widerspricht hinlänglich der realfaktischen Tatsachenlage des bestehenden Novellierungsabsicht durch die Entwurfsfassung.
Vielmehr werden in der Entwurfsfassung lediglich inhaltliche Teile nach opportunen und politischen Interessenlagen angepasst, ohne jedoch den Gesamtzusammenhang und das Abwägungserfordernis einer raumordnerischen und nachhaltigen Entwicklung und Planung zu beachten. Dies wird somit willentlich und wissentlich außer Acht gelassen.

Auch in der Entwurfsfassung wird erneut verkannt, dass die Verwirklichung eines Leitbildes und der Landesentwicklung nur mit allen Beteiligten und Akteuren zielorientiert umgesetzt und somit realisiert werden kann. Insbesondere die Beteiligung der Einwohner/Bürger, die fortwährend den Willen zu einem örtlichen Zusammenleben und zur Erhaltung kernursprünglicher sowie gewachsener Kulturen bekunden, erfolgt nur in einem kleinstmöglichen Mindestrahmen. Entsprechende wiederholte auffällige Veröffentlichungen und Bekanntmachungen, die auf die Beteiligungsmöglichkeiten hinweisen, sind nicht erfolgt.

Neben einer aktiven Bürger- und Gremienbeteiligung ist eine nachhaltige Landesentwicklung abhängig von der Qualität des Gesundheits-, Sozial- und Fürsorgewesens, einer intakten Umwelt und einer funktionierenden Wirtschaft.
Nicht zuletzt bedarf die Verwirklichung eines strukturbedingten Leitbildes einer kompetenten und umfassenden Einbeziehung der Bürger, um eine qualitativ urteils- und denkbezogene Mitwirkung zu gewährleisten.

Eine unmittelbare zentralstaatliche Vorgabe und Diktion, die aus der Entwurfsfassung resultiert, nehmen die Bürger als einen Rückschritt in Erinnerung an Strukturen des ehemaligen DDR-Systems verständigerweise wahr.

Die dargestellte Betrachtungsweise des LEP Thüringen 2025 beschränkt sich im Wesentlichen nur auf eine nach innen gerichtete Ausgestaltung ohne eine nennenswerte übergreifende Betrachtungen außerhalb Thüringens. Ein Bezug zu den umgebenden Nachbarbundesländern, zum Bund entsprechend des föderalistischen Prinzips sowie zur Europäischen Union/Europa mit untergeordneter Ausnahme der Infrastruktur ist nicht erkennbar. Dadurch bedingend wird nur die „Insel Thüringen“ entwickelt.

Aber auch die innere Betrachtung folgt keiner geschichtlichen Entwicklung. Alleinstellungsmerkmale und Thüringer Besonderheiten sind nicht ersichtlich.

Lediglich die Ausführungen in der Präambel des LEP Thüringen 2025 zum Zeitpunkt dessen Inkrafttretens im Jahr 2014 weisen auf die seinerzeitige Intention einer nachhaltigen Landesentwicklung im Interesse einer herausforderungsbezogenen Zukunftsorientierung unter gleichzeitiger Wahrung der Identität Thüringen hin:

„Die zunehmende Ausdifferenzierung bzw. Individualisierung der Lebensstile wirkt sich zudem auf die Steuerungsfähigkeit und Steuerungsbedarfe des Staats aus. Langfristige Pläne und Programme mit weitgehend einheitlichen Planungsansätzen treten in den Hintergrund zugunsten einer stärkeren Flexibilisierung und Handlungsorientierung der Planung.

Nicht Verdichtungsräume sind charakteristisch für Thüringen, sondern ein kleinteiliges, polyzentrisches und dichtes Netz aus zahlreichen selbständigen Städten und Gemeinden. Diese Charakteristik ist mehr als eine Lebenswirklichkeit und Identität, sie ist gleichzeitig Ausgangspunkt der gegenwärtigen Herausforderungen des Freistaats und damit Grundlage der zukünftigen Landesentwicklung.

Das System aus Tradition und Fortschritt, eingebettet in eine vernetzte, polyzentrische Siedlungsstruktur und begleitet von abwechslungsreichen Landschaftsräumen, formt die spezifische und zugleich einzigartige Kulturlandschaft des Freistaats, welche sich fortwährend im Wandel befindet. Mit der Gestaltung der Thüringer Kulturlandschaft wird eine entscheidende qualitative und wertorientierte Zukunftsaufgabe des Freistaats benannt.“

Die Herausforderung, Raumordnung mit geschichtlicher Differenzierung, Tradition und Heimatverbundenheit zu vereinigen, steht nicht im Fokus der gegenwärtigen Entwicklungsplanung. Seitens der rot-rot-grünen Landesregierung ist eine ausschließliche Interessenbezogenheit im Rahmen der Landesentwicklung dahingehend vorzuwerfen, dass

diese weiterhin die Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen unter Berücksichtigung des Urteils des ThürVerfGH vom 09.06.2017 als maßgebend erachtet und somit die auf eine erhebliche bürgerschaftliche Ablehnung und Widerstand getroffene Gebietsreform vehement versucht, umzusetzen.

Es ist festzustellen, dass es kein gesamtheitlich geprägtes Leitbild Thüringen raumordnerisch mehr gibt. Vielmehr kreieren die einzelnen Ministerien als oberste Landesbehörden individuelle Einzel-Leit-Bilder, ohne im Ansatz Bezug auf das LEP Thüringen 2025 zu nehmen. Eine Abstimmung zwischen den einzelnen Ressorts, die für eine Landesentwicklung als zwingend notwendig zu betrachten ist, kann dem zur Stellungnahme vorgelegten Entwurf hingegen nicht entnommen werden.

Das Landesentwicklungsprogramm muss zum einem das Ziel verfolgen, wo wollen WIR – die Einwohner/Bürger – Thüringen, im Bund und in Europa potentiell sehen und zum anderen muss diese Programmatik Perspektiven und Entwicklungen unter Berücksichtigung der eigenen identitären und kulturellen Prägung dahingehend schaffen.

Beide herausgenommenen Ziele der Fortschreibung haben eine gewaltige Überformung der gesellschaftlichen, politischen und landschaftlichen Thüringer Raum- und Kulturlandschaft zur Folge, die sich in der vorliegenden Entwurfsfassung jedoch nicht widerspiegeln.

Individuelle und differenzierte Lebensstile lassen sich nicht durch ausschließliche Raumordnungsvorgaben herstellen. Die zunehmende Unzufriedenheit der Bürger gegenüber der Konzeptionslosigkeit und Interessensforcierung der rot-rot-grünen Landespolitik spüren aktuell die ehren- und hauptamtlichen kommunalen Akteure unmittelbar und sind diesem Unmut innerhalb und außerhalb der Amtsausübung ausgesetzt, ohne dass ein Aufgreifen der vielfältigen Problemstellungen und offenen Fragen durch die gegenwärtig amtierende Landesregierung überhaupt wahrgenommen wird.

Dies wird vornehmlich auch darin deutlich, dass konstruktive Stellungnahmen und Vorschläge, die fortwährend vorgetragen werden, keinen Eingang bzw. eine Würdigung oder Abwägung in der Planung finden. Letztlich entsteht hiernach der Eindruck, dass der zuständige Planungsgeber die wiederholt dargelegten Meinungen und Auflassungen der Einwohner/Bürger nur als eine auswirkungslose und banale Formalität der notwendigen Beteiligung im Rahmen des Verfahrens ansieht.

Gerade in den kleinen polyzentrischen selbständigen Städten und Gemeinden wirken im prozentualen Vergleich zu den großen Zentrale-Orte-Strukturen eine hohe Anzahl an motivierten Kommunalpolitikern, die ihr Mandat mit großem Engagement ausüben. Dies ist eine dichte Vernetzung, die weit und prägend in die Gesellschaft hinein und unmittelbar an die Bürger hinwirkt. Diese Einzigartigkeit sollte nicht raumordnerisch durch einseitige Festlegungen und Vorgaben zerstört, sondern potentiell – gerade in Zeiten erheblicher Problem- und Konfliktlagen – genutzt werden, die staatliche und kommunale Ebene so gestalten, dass sie finanziell tragfähig und für die künftigen Herausforderungen gestärkt bleiben.

Insofern kann nicht nachvollzogen werden, dass die funktionierenden kommunalen Strukturen ihre Existenz entzogen werden und das dadurch erreichte Anspruchs- und Daseinsniveau begründungslos reduziert werden soll.

Von daher ist es dem Sinn und Zweck hingegen widersprechend, wenn nicht die bewährten und funktionierenden Strukturen im Interesse der Einwohner/Bürger sowie der Wirtschaft und Wissenschaft – in Gegenwirkung zu einer politisch motivierten Fortschreibung der Raumordnung – zukunftsfähig gestärkt werden.

Das LEP Thüringen 2025 in der vorliegenden Entwurfsfassung erfasst weder die realen Verhältnisse noch resultiert hiernach eine raumordnerische Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit für eine begründbare strukturelle Entwicklung Thüringens.

2. Handlungsbezogene Raumkategorien (Abschnitt 1.1 LEP Thüringen 2025)

Die Änderungen in Abschnitt 1.1 der Entwurfsfassung zum LEP Thüringen 2025 sind von geringer Relevanz, da diesen lediglich eine andere zeitliche Berechnungsgrundlage für die Bevölkerungsentwicklung zugrunde gelegt wurden.
Inwieweit nunmehr in Ziffer 1 der Leitvorstellungen zu Abschnitt 1.1. der Entwurfsfassung zum LEP Thüringen 2025 die Raumstrukturtypen den Zentralen Orten und Entwicklungskorridoren nunmehr vorangestellt werden und die Gleichrangigkeit in der gegenwärtigen Fassung aufgegeben wird, kann nicht nachvollzogen werden, da eine objektive Betrachtung dieser Raummaßstäbe nur gleichberechtigt erfolgen kann, was jedoch durch die Entwurfsfassung aufgegeben wird.

Eine differenzierte Raumbezugnahme zu bestehenden Raumbeobachtungen im Hinblick auf die Regionen der Bundesrepublik Deutschland sowie zu Europa ist nicht ansatzweise erkennbar.

Dies gilt auch für Raumstrukturgruppen „Räume mit günstigen Entwicklungsvoraussetzungen“ und „Räume mit ausgeglichenen Entwicklungspotentialen“.

Die Erweiterung der Raumstrukturgruppe „Räume mit ausgeglichenen Entwicklungspotentialen“ um den Raum „Raum östliche A4“ ist in Betrachtung der Raumordnung zwingend notwendig und hätte bereits im Rahmen der Fortschreibung erfolgen müssen.

Die Raumstruktur sollte durchaus Oberzentren festlegen und stärken. Diese sollten in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa jedoch strukturell hervorzuhebende Wirtschafts- und Entwicklungsstandorte sein, die unmittelbar in die Fläche wirken. In interdisziplinär übergreifender Vernetzung mit anderen Oberzentren kann dadurch die Möglichkeit geschaffen werden, Potentiale für eine Regionalentwicklung, für Wissenschaft und Wirtschaft gleichermaßen hervorzubringen und diese zielführend vor diesem Hintergrund auszubauen, um somit eine Raumordnung als Rahmen nach diesen Maßstäben und Prinzipien anpassungs- und tragfähig – entgegen der Entwurfsfassung – zu entwickeln.

Eine zentralstaatliche Vorgabe hingegen außerhalb eines Schöpfungs-, Wertbildungs- und Entstehungsprozesses kann keine Aufgabe einer Raumordnungsplanung darstellen, da die Vielfältigkeit nicht in dieser Planung abbildbar ist.

3. Zentrale Orte / Grundzentren (Abschnitt 2.2 der Entwurfsfassung des LEP Thüringen 2025)

In der gegenständlichen Entwurfsfassung wurden erstmalig alle Zentralen Orte im LEP Thüringen 2025 nach landeseinheitlichen Kriterien festgelegt.
Die landeinheitlichen Kriterien, die die Grundlage für die Bestimmung der Zentralen Orte sowie deren Gliederung nach Ober-, Mittel- und Grundzentrum bilden, sind hingegen nicht dargelegt. Insofern ist eine Nachvollziehbarkeit über die maßgeblichen Voraussetzungen für die Bildung von Zentralen Orten in keinster Weise nicht gegeben, wonach es an der notwendigen Transparenz für die Kriterienauswahl sowie die Kriterienanwendung vollends mangelt.

Für den hiesigen Betrachtungsbereich aus Sicht einer Mitgliedsgemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft sowie aus der vorstehenden Verwaltungsgemeinschaft selbst oder der Gemeinde / Stadt ist in Bezug auf die vorliegende Stellungnahme die Neubestimmung der Grundzentrum von erheblicher Relevanz.

Nach Ziffer 3 der Leitvorstellungen zu Abschnitt 2.2 der Entwurfsfassung zum LEP Thüringen 2025 soll jede neugegliederte Gemeinde mit einer Einwohnergröße von etwa 6.000 Einwohnern bezogen auf das Jahr 2035 bzw. 2040 so strukturiert sein, dass sie die Funktion eines Zentralen Ortes zur Stärkung des ländlich gepräten Raumes wahrnehmen kann. Zudem wird eine Vorwirkung und damit beabsichtigte Umsetzung der Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen unter Berücksichtigung des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 09.06.2017 (Landtagsdrucksache 6/4876) voraussetzungsbedingt als Maßstab der Festlegung der Grundzentren und Grundversorgungsbereiche unterstellt.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Neubestimmung der Grundzentren – auch wenn diese infolge der Entwurfsfassung von derzeit 76 auf 85 erhöht werden soll – gerade nicht nach landeseinheitlichen Kriterien erfolgte.

Dies wird bereits dahingehend unstreitig erkennbar, dass bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt unter Berücksichtigung eines Bevölkerungsstandes zum 31.12.2021 15 Städte/Gemeinden als Grundversorgungsbereich ausgewiesen wurden, obwohl die Mindesteinwohnerzahl von 6.000 zum Zeitpunkt der vorliegenden Entwurfsfassung bereits unterschritten ist.

Bezogen auf einen Bevölkerungsstand im Jahr 2040 erreichen weitere 15 Städte/Gemeinden als Grundversorgungsbereiche nicht die vorgenannte Mindereinwohnerzahl.
Die unmittelbare Berechnung der einwohnerbezogenen Größe von Städten und Gemeinden würde im Ergebnis eine deutlich höhere Anzahl somit bedingen.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass die für Grundversorgungsbereiche in der Entwurfsfassung festgelegte Mindesteinwohnerzahl bereits durch Mittelbereiche teilweise unterschritten wird.

Im Ergebnis dessen ist eine Systematik der beabsichtigten Neubestimmung der Zentralen Orte – insbesondere im Hinblick auf die Grundzentren – nicht ersichtlich und somit auch nicht begründbar.
Auch durch die Zugrundelegung der Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen (Landtagsdrucksache 6/4810) der rot-rot-grünen Landesregierung wird die bewusste politische Zielrichtung der Umsetzung des formell rechtswidrigen Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen im Wege der Raumordnung erneut deutlich, wonach die gesetzgeberische Intention des ROG durch den politischen Willen der Landesregierung opportun unterlaufen und mithin ausgehöhlt wird, um erleichterte und damit unumgängliche Voraussetzungen für eine neue Gebietsreform unabdingbar zu schaffen.

Der hohen Interessenbezogenheit der kommunalen Mandatsträger sowie der Einwohner/Bürger am Fortbestand ihres kommunalen Gemeinwesens wird durch die außer Acht gelassene Trennung der verfassungsrechtlich verankerten Gewaltenteilung in Bezug auf die Raumordnung und der Durchsetzung der politischen Willens in einem befremdlichen Maße geringschätzig und despektierlich entgegengewirkt, ohne überhaupt die raumordnerische Funktionsfähigkeit der Strukturen letztlich ernsthaft und objektiv erwogen und betrachtet zu haben.

Die Postulierung gleichwertiger Lebensverhältnisse und relativierter Funktionen der Daseinsvorsorge sollten sich am realfaktischen Bedarf und Erfordernis orientieren. Dies schließt eine reale Differenzierung der Lebenswirklichkeit im städtischen Bereich einerseits sowie im gemeindlichen Bereich andererseits denklogisch ein.

Es darf und muss in verständiger Beurteilung einen Unterschied geben, ob der Lebensmittelpunkt in einer Gemeinde oder Stadt aufgrund der jeweiligen Besonderheiten und Rahmenbedingungen gewählt wurde. Von daher sind die Interessen eines hohen Anteils an der Bevölkerung in Thüringen im ländlichen Räum in gleichwertiger Weise zu berücksichtigen, um zu vermeiden, dass Gemeinden/Dörfer nicht weiter einem Prozess des Aussterbens ausgesetzt sind.

4. Mittelzentrale Funktionsräume (Abschnitt 2.3 der Entwurfsfassung des LEP Thüringen 2025)

Unter Fortführung der vorstehenden Argumentation bedürfen Mittelbereiche und Grundversorgungsbereiche keiner zentralstaatlichen Diktion, da dies der verfassungsrechtlichen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung widersprechen würde.

Durch die Bestimmung von Grundzentren und den dieser umgebenden Grundversorgungsbereiche auf der primären Grundlage einer demografischen Entwicklung werden die Verbindungen und Vernetzungen der umfeldbezogenen regionalen/örtlichen Lagen zwischen den ausgewiesenen Zentralen Orten bzw. den Mittel- und Grundversorgungsbereichen verkannt.

Infolgedessen entsteht eine fehlerhafte Gewichtung der Funktionsräume in Bezug auf die Sicherstellung und Entwicklung der Daseinsvorsorge.

Als Beispiel sind die an der Grenze eines Grundversorgungsbereiches zu einem Mittelbereich örtlich befindlichen Gemeinden anzuführen, die von der Daseinsvorsorge des Ober- oder Mittelzentrums aufgrund der Entfernung partizipieren und nicht hingegen – wie theoretisch geplant – vom Grundzentrum, obgleich die Einwohnerentwicklung als vornehmliche Maßstabsgröße pauschal und abwägungsfremd beim jeweiligen Grundversorgungsbereich berücksichtigt wird.

Hiernach wird gleichfalls die fehlende Systematik der Raumordnung im Hinblick auf die Zentralen Orte sowie der Funktionsräume – wie vorstehend bereits ausgeführt – deutlich.

Insofern können die behelfsmäßig angewendeten Parameter einer Einwohnerzahl sowie deren demografische Entwicklung und die konkret ermittelte Wegezeit der Erreichbarkeit eines Zentralen Ortes wahrhaft keine Grundlagen und Größenbezüge für eine interessenbezogene und realistische Raumordnung alleinig darstellen, um der Plausibilität und Realitätsnähe einer zukunftsorientierten Landesentwicklung mit den hiermit verbundenen Prägungen und Auswirkungen zu entsprechen.

Durch diese Entwurfsfassung zum LEP Thüringen 2025 werden die Wohn- und Lebensattraktivität sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse im ländlichen Raum erheblich beeinträchtigt und erschwert mit der Folge des Zerfalls der Heimatverbundenheit als wesentlicher Bestandteil eines kommunalen Zusammenlebens und der Abwanderung der Bevölkerung in größere Ballungszentren und somit auch außerhalb Thüringens.

Die im Entwurf dargestellten Versorgungsbereiche entsprechen in keinster Weise der Lebenswirklichkeit. Insbesondere das seinerzeit erarbeitete und kostenintensive Stadt- Umland-Konzept um Gera zeigt, wie das Umland mit dem Oberzentrum vernetzt ist.
Damit stellen sich die Versorgungsbereiche der Grundzentren entrückt von der Realität als lebensfremd dar.

Um es pragmatisch zu formulieren, gehört eine Grundversorgung in einem Flächenland in die Fläche.

Es bestand bzw. besteht keine Notwendigkeit für Vorgaben von künstlich zu kreierenden Zentren und Kerne, ohne die Auswirkungen und den Nutzen allumfassend betrachtet zu haben.

Daseinsversorgungsbereiche und Zentren des Zusammenlebens entwickeln sich eigenständig und situativ nach Maßgabe des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Agierens ohne konkrete Vorgaben und Festlegungen und unterliegen somit der Verantwortung und Selbstbestimmung aller handelnden Beteiligten.

Die beabsichtigten Grundversorgungsbereiche stellen – wie bereits dargelegt – keineswegs ein Garant bzw. Voraussetzungen für eine optimale Versorgung und deren Inanspruchnahme dar.
Insofern ist das in der Entwurfsfassung zum LEP Thüringen 2025 enthaltende Konstrukt des Grundversorgungsbereiches nicht geeignet, eine Erhöhung der Daseinsvorsorge zu begründen, zumal die bisherige Struktur sich profiliert und auch in der Praxis bewährt hat.

Die Errichtung von zentralen Lagen und Versorgungsbereichen stellt eine Indoktrination und eine bevormundende Belehrung der Einwohner/Bürger des ländlichen Raumes und der damit verbundenen despektierlichen Beurteilung der kleingemeindlichen Existenz dar.

5. Energie (Abschnitt 5.2 der Entwurfsfassung des LEP Thüringen 2025)

Durch die vehemente einseitige Fokussierung und Priorisierung des Ausbaus der Windenergie als erneuerbare Energie im Entwurf des LEP Thüringen 2025 werden die weiteren in den Leitvorstellungen zu Abschnitt 5.2 der Entwurfsfassung zum LEP Thüringen 2025 aufgeführten erneuerbaren Energiearten raumordnerisch nachrangig betrachtet und somit deren Energie erzeugendes Leistungsvermögen in der Bedarfsversorgung somit nur unzureichend berücksichtigt, obgleich in Ziffer 3 der Leitvorstellungen zu Abschnitt 5.2 der Entwurfsfassung zum LEP Thüringen 2025 eine Gleichrangigkeit des Ausbaus erneuerbarer Energie resultiert. Demgemäß mangelt es an einer Evaluierung und Prüfung der Leistungs- und Nutzungspotentiale aller erneuerbaren Energien, um erst in der Folgenabschätzung eine verteilungsbezogene Abwägung des nach raumordnerischen Belangen vornehmen zu können.

Die bestehende Vorrangerteilung der Windenergie gegenüber den anderen Energiearten stellt – unabhängig bundesgesetzlicher Vorgaben – eine formelle Fehlerhaftigkeit im vorliegenden Verfahren dar.

Auch das bedingungslose und erzwungene Erreichen der regionalen Teilflächenziele (zum 31.12.2027) sowie der regionalen Teilflächengesamtziele (31.12.2032) durch die strikte Ausweisung von Vorranggebieten „Windenergie“ und der damit verbundenen systematischen Reduzierung der Schutzgüterabwägungsentscheidungen auf Null – mit Ausnahme von noch praktisch nicht vorhandenen Fallgestaltungen einer verfassungsrechtlichen Ranggleichstellung oder entsprechender gesetzlicher Verankerung des Interessenbezugs –

vor dem Hintergrund des sogenannten überragenden öffentlichen Interesses sowie der uneingeschränkten Privilegierung von Windenergieanlagen im bauplanerischen Außenbereich bei Nichterfüllung der Flächenziele stellen einen erheblichen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung sowie in die Belange der Einwohner/Bürger als nicht hinnehmbare Sanktionierung dar.

Ferner erfolgte bislang keine neue prozentuale Verteilung der Planungsregionsfläche unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit des Verbotes der Errichtung von Windenergieanlagen in Waldgebieten in der vorliegenden Entwurfsfassung.

Im Weiteren wird die höhere Akzeptanz sowie die Nachfrage für die Errichtung von Photovoltaikanlagen und deren energetischen Nutzen, einschließlich der finanziellen und steuerrechtlichen Vorteile, in der Gesamtbetrachtung verkannt.

Darüber hinaus fehlt es an der konkreten, insbesondere technischen, Konzeption zur Speicherung und Bevorratung sowie der Übertragung von durch Windenergieanlagen gewonnener Energie.

Eine dogmatische Ausweisung von Flächen für den Ausbau von Windenergieanlagen nur vor dem Hintergrund einer ideologischen Erreichung von Flächenzielen ohne eine übergreifende infrastrukturelle Bedarfs- und Auslastungsanalyse unterliegt einer Sinn- und Zweckentfremdung und dient nicht einem sparsamen und rationellen Umgang mit Energie und widerspricht einem ausgewogenen Energiemix im Rahmen der Energieversorgung.

Dies ergibt sich auch durch den erfolgten Wandel von der bisherigen physikalischen Leistung einer Windenergieanlage auf Flächenziele, wonach nicht mehr ausschließlich die Leistung einer entsprechenden Anlage vordergründig ist und somit die Gefahr besteht, dass Fläche für jegliche Anlage – unabhängig von der Leistungsfähigkeit – beansprucht werden können.

Zudem ist auch die Vorgabe gemäß Ziffer 5.2.13 zum Abschnitt 5.2 der Entwurfsfassung zum LEP Thüringen 2025 hinsichtlich der Ausweisung von Vorranggebieten „Windenergie“ in der räumlichen Nähe zu Verbrauchsschwerpunkten, wie Industrie- und Gewerbestandorten, als problematisch zu betrachten, da die Ausweisung von Gebieten nur zu Lasten des ländlichen Raumes aufgrund der fehlenden Standortmöglichkeiten in Städten und deren Umlandes erfolgen wird.

Eine Abwägung mit den weiteren Zielen der Raumordnung wurde somit nicht vorgenommen.

Die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes sowie des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bedingt einen dramatischen Systemwechsel in der Energieversorgung ohne hinlängliche nachvollziehbare energiepolitische Erforderlichkeit und Akzeptanz der Bevölkerung und der Wirtschaft. Eine effektive Steuerung der Windkraft ist somit nicht mehr möglich, wonach eine ungeahnte Wucherung von Windrädern droht, um dem Postulat einer ideologischen Klimazielvorgabe unabänderlich zu entsprechen.

Fraglich ist in diesem Zusammenhang ferner die Notwendigkeit der Ausweisung des Umfanges in Höhe von 2,2 Prozent der Landesfläche zur Erreichung der Klimaziele, um die raumordnerischen Eingriffe zu reduzieren.
Eine Ermittlung und Berechnung des tatsächlichen realen Bedarfs erfolgten hingegen nicht. Vielmehr werden lediglich die bundesgesetzlichen Vorgaben umgesetzt und Auswirkungen und Konsequenzen nicht weiter betrachtet.

Nach alledem ist festzustellen, dass die vorgelegte Entwurfsfassung zum LEP Thüringen 2025 ausschließlich politisch durch den Willen und die Überzeugung der amtierenden rot-rot-grünen Minderheitsregierung geprägt ist, ohne die Interessen und Belange des ländlichen Raumes in Gestalt der Gemeinden und kleinen Städte eingehend zu berücksichtigen, wodurch die Vielgestaltigkeit und Funktionsfähigkeit der kommunalen Siedlungsstrukturen und des interagierenden gemeindlichen Zusammenlebens einem erodierenden Prozess unterliegen und somit die raumordnerische Zielstellung einer Stabilisierung und Entwicklung von polyzentrischen kommunalen Gemeinwesen zu Gunsten größerer Städte aufgegeben wird.

Von daher ist der Erste Entwurf zur Änderung des LPE Thüringen 2025 aus den vorstehenden Gründen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen

Einladung Mitgliederversammlung Verein am 21.09.2022 in Großschwabhausen

Liebe Mitglieder des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen,

hiermit lade ich herzlich zur

Mitgliederversammlung

am 21.09.2022 um 16 Uhr

nach Großschwabhausen ein.

(Gemeindehaus, Am Hohlstedter Weg 3 in 99441 Großschwabhausen)

Tagesordnung Mitgliederversammlung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
  3. Bericht des Kassenwartes für die Jahre 2020 und 2021
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastung des Vorstandes für die Jahre 2020 und 2021
  6. Wahl des Vereinsvorstandes
  7. Wahl der Kassenprüfer
  8. Informationen zu Stellungnahmen des Vereins
  9. Weitere Aktivitäten und Ziele
  10. Mitgliedsbeiträge
  11. Sonstiges

Für die Wahl des Vereinsvorstandes besteht bis zum 20.09.2022 die Möglichkeit Vorschläge zu unterbreiten.

Zum Download des Rückmelde- und Bevollmächtigungsformular

Mit freundlichen Grüßen

Constance Möbius

Vereinsvorsitzende

Vorabankündigung

Mitgliederversammlung des Vereins

am Mittwoch, 21. September 2022 um 16:00 Uhr

im Gemeindehaus der Gemeinde Großschwabhausen,

Am Hohlstedter Weg 3 in 99441 Großschwabhausen

Bitte Termin vormerken!

Der Vorstand

Stellungnahme Teilfortschreibung LEP

Thüringer Ministerium für Infrastruktur
und Landwirtschaft
Referat Raumordnung und Landesplanung
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt


vorab per Mail: poststelle@tmil.thueringen.de

(Musterstellungnahme zum Download als .doc-Datei) 
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Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen
in den Abschnitten 1.1., 2.2., 2.3 sowie 5.2.
hier: Beteiligung im Zuge der Bekanntmachung der allgemeinen
Planungsabsichten im Sinne von § 9 Abs. 1 ROG
Ihr Zeichen: 51-8103/23-5-7238/2022


Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen möchte sich der Verein Selbstverwaltung für Thüringen e. V. wie folgt äußern:


Bereits im Landesentwicklungsbericht 2021 sind seitens des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft insgesamt vier Themenkomplexe mit besonderem Gewicht für fortschreibungsbedürftig erklärt worden. Die Themenkomplexe „Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land“ und die „Sicherung der Daseinsvorsorge“ sowie der „Hochwasserschutz“ sollen offenbar nicht Gegenstand der Teilfortschreibung sein.


Wir geben zu bedenken, daß insbesondere die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land und die Sicherung der Daseinsvorsorge auch nach den erfolgten Gemeindeneugliederungen beachtet und gesichert werden
sollten.


Die einzelnen Bestandteile des Landesentwicklungsprogramms greifen ineinander und sind nach unserer Auffassung als gleichwertig gegeneinander abzuwägen. Die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Sicherung der Daseinsvorsorge ist nach unserer Auffassung, insbesondere nach den bereits erfolgten Gemeindeneugliederungen und nach den zukünftig ins Auge gefassten Zusammenschlüssen, nicht auszuklammern.


Das Vorschaltgesetz zur Gemeindeneugliederung in Thüringen wurde mit Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 09.06.2017 für unwirksam erklärt. Die Landesregierung forciert jedoch nach wie vor Zusammenschlüsse, auch wenn dies nicht mehr auf der Grundlage von Zwangszusammenschlüssen erfolgen soll.


Nach der offenbar bestehenden Vorstellung des Ministeriums sollen Neugliederungen von Gemeinden mit einer Mindesteinwohnergrenze von 6.000 Einwohnern, bezogen auf die Bevölkerungsvorausberechnung 2035, angestrebt werden. Neugliederungen dieser Art sollen offenbar mit Aussicht auf die Anerkennung als Grundzentrum befördert werden. In diesem Zusammenhang ist beachtlich, daß nach den bisherigen Zielen des LEP 2025 zentrale Orte mit bestimmten Funktionen versehen sein sollen, die den umliegenden Orten, die diese
Funktionen nicht erfüllen, nicht (mehr) zukommen sollen. Die dort gewachsenen bestehenden Strukturen sollten nach wie vor beachtet werden und auf Dauer Bestand haben.


Weiterhin ist zu bedenken, daß die Zentrumsfunktion nicht – quasi auf Knopfdruck – ausgefüllt werden kann. Es ist zudem beachtlich, daß insbesondere im ländlichen Bereich flächenmäßig große Gemeinden gebildet werden müssen, um diese Einwohnermindestgröße zu erzielen. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß das Zentrale-Orte-System, welches ursprünglich eine Idealverteilung zugrunde legte, sich insbesondere auf die Verhältnisse des ländlichen Raums nicht vollumfänglich übertragen lässt.


Insbesondere in den Fällen, in denen sich Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von ca. 6.000 Einwohnern auf eine große Fläche erstrecken, müssen dezentrale Strukturen beibehalten werden. Zu dem Faktor „Einwohnerzahl“ muss daher bei der Konkretisierung der Funktionen der zentralen Orte auch die „Fläche“ hinzutreten. Die Einwohnerzahl ist für eine effiziente Verwaltung nur eine Richtgröße. Verwaltungen werden weitere Geschäftsstellen benötigen, um erreichbar zu bleiben, auch wenn im ländlichen Bereich die Einwohner an das Erfordernis der Mobilität gewöhnt sind.


Dezentrale Versorgungsbereiche sollten daher beibehalten werden.

2. Im Fokus der Fortschreibung des Punktes 5.2. Energie steht ausschließlich die Windenergie. In diesem Zusammenhang erscheint uns beachtlich, daß in Thüringen auf Grund der vorhandenen landwirtschaftlichen und topografischen Verhältnisse somit erheblich größere Beeinträchtigungen der Landschaft aber auch der Ortslagen zu erwarten ist, als dies in den nördlicheren Bundesländern der Fall ist. Dies bedeutet nicht, den Ausbau der Windenergie einzustellen. Es bedeutet aber, daß das Augenmerk gleichermaßen auf den Ausbau der Photovoltaik und gegebenenfalls die Solarthermie gerichtet werden sollte. Der im Hinblick auf die Elektromobilität und die Preisentwicklung der fossilen Brennstoffe zu erwartende Energiebedarf macht neben der Windkraft auch die Entwicklung weiterer regenerativer Energien notwendig. Die globalen Entwicklungen seit dem 24.02.2022 machen überaus deutlich, daß Anstrengungen darüber hinaus auch in Energieformen gelenkt werden müssen, die insgesamt mit den erneuerbaren Energien eine grundlastfähige Energie bewirken können.


Der ländliche Raum wird derzeit von Nachfragen im Hinblick auf Freiflächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen geradezu überflutet. Es werden darüber hinaus zunehmend Solarmodule entwickelt, die die Gewinnung von Solarstrom nicht auf großflächige Anlagen mit Solarpanelen beschränken, sondern auch kleinteilig an Fassaden, Mauern und weiteren Flächen montiert werden können, die nicht begangen oder befahren werden müssen. Steuerliche Begünstigungen und insbesondere angemessene Einspeisevergütungen wird die Akzeptanz der Bevölkerung für die Einrichtung solcher Energieträger auch auf eigenem Grund und Boden oder an den eigenen Gebäuden deutlich erhöhen.


Aus unserer Sicht ist kurz- und mittelfristig eine erheblich höhere Akzeptanz im Hinblick auf die Schaffung solarenergetischer Strukturen zu erwarten, als dies im Hinblick auf die Ausweitung der Windkraft jemals der Fall war.

3. Das Landesplanungsgesetz beschreibt in § 1 Abs. 3 die Leitvorstellungen der Thüringer Landesplanung. Dazu zählen neben der Thüringer Kulturlandschaft in ihrer Vielgestaltigkeit von Siedlung und Freiraum vor allem der ländliche Raum. Die Landesplanung soll den Rahmen der Stabilisierung und Entwicklung der polyzentrischen und vielfältigen Siedlungsstruktur bilden. Dem widerspricht der bei der Landesregierung offenbar nach wie vor gegebene strikte Wille zur Zentralisierung. So soll offenbar die Einheitsgemeinde Vorrang vor der Landgemeinde und insbesondere der Verwaltungsgemeinschaft haben. Eine
schlüssige Begründung fehlt bereits seit der ersten Bekanntgabe dieses Leitbildes.


Wir sind der Auffassung, daß insbesondere die Verwaltungsgemeinschaft als Modell der kommunalen Gebietskörperschaft und Zusammenarbeit ihre Daseinsberechtigung bewiesen hat und einen festen Platz in der Raumordnung behalten sollte.

Verein Selbstverwaltung für Thüringen / Fortschreibung LEP

Liebe Mitstreiter des Vereins,  

mit Schreiben vom 21.01.2022 wurden alle Städte und Gemeinden über die allgemeinen Planungsabsichten der Landesregierung zur beabsichtigten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes informiert.

Der Verein hat sich intensiv mit dieser Thematik beschäftigt und eine Stellungnahme erarbeitet, die wir Ihnen hiermit zur Kenntnis geben möchten.  

Wir stellen diese Stellungnahme allen Interessierten auch zum Download als PDF-Datei auf unserer Internetseite zur Verfügung.

Es wäre für alle hilfreich, wenn das große Interesse an dieser Thematik auch an einer Vielzahl von Stellungnahmen sichtbar wird.  

Mit freundlichen Grüßen  

Der Vorstand

Hinweise zum Entwurf des ThürFAG Teil 4 – Gleiche Aufgaben unterschiedlich bewertet

Der Mehrbelastungsausgleich steigt erneut überproportional für die kreisfreien Städte. Es handelt sich hierbei um übertragene Aufgaben, die kreisfreie Städte gleichermaßen zu erledigen haben wie die Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden. Der Landesgesetzgeber setzt in seinem Verhalten stets deutlich auf Zentralörtlichkeit, welche die großen Effizienzgewinne verspricht. Dies spiegelt leider die Verteilung des Mehrbelastungsausgleichs nicht wieder. Eine Bedarfsbemessung und Begründung dieser steigenden Diskrepanz vermissen wir. Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei gleicher Aufgabenstellung unterschiedlich bemessen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand
Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.V

Hinweise zum Entwurf des ThürFAG – Teil 3

Problem des KFA: Steigende Kreisumlage

Die Verlagerung der Schlüsselmasse von Kreisaufgaben zu Gemeindeaufgaben ist für uns nicht nachvollziehbar. Ohne den Bedarf der Kreise zu messen, scheint es ein Ergebnis erforderlich zu machen, welches die Verschiebung rechtfertigen soll.


Aus unserer Sicht der kreisangehörigen Gemeinden erfolgt eine Verschiebung zu Gunsten der großen kreisangehörigen und kreisfreien Städte, da bei den Gemeindeaufgaben die Hauptansatzstaffel bei der letzten Änderung deutlich erhöht wurde. Damit wird Schlüsselmasse für Kreisaufgaben entzogen und über die Schlüsselmasse für Gemeindeaufgaben mittels der Hauptansatzstaffel deutlich zu Ungunsten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden verschoben. Hinzu kommt, dass davon ausgegangen wird, dass die Kreisumlage steigen wird, mindestens um die künftig fehlende Schlüsselmasse. Durch die Verteilung der umgeschichteten Schlüsselmasse über die Hauptansatzstaffel steht jedoch das Geld dort nicht vollumfänglich zur Verfügung, d.h. die Erhöhung der Kreisumlage geht zu Lasten des bisherigen Umfangs der Schlüsselmasse.An dieser Stelle sollte nochmals auf den Sonderlastenausgleich für Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Einwohnerdichte hingewiesen werden. Es ist aus Sicht der kreisangehörigen Gemeinden ein Flächenansatz notwendig.Von 821 Gemeinden in Thüringen liegen nur 119 über dem Landesdurchschnitt von 132,77 Einwohnern je km². Das heißt 702 Kommunen (85,5%) in Thüringen liegen unter dem Landesdurchschnitt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.Die kreisangehörigen Gemeinden möchten sich nicht als Sonderlast behandelt sehen, sondern sich in einem Flächenland Thüringen aufgehoben fühlen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand
Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Hinweise zum Entwurf des ThürFAG – Teil 2

Problem des KFA: Bedarfsermittlung  

Es fehlt dem Finanzausgleich eine grundsätzliche Messzahl, das ist der Bedarf. Das Gutachten der Fifo hat sich hierzu sehr kurz gefasst und schlussendlich den Bedarf für in Ordnung erklärt. In Schleswig-Holstein war der gleiche Gutachter am Werk und sehr ausführlich am Bedarf gearbeitet. Der Bedarf ist die Grundlage von allem. Für jede Aufgaben und deren Standard muss voran gemessen werden, was es kostet und ob und wie es finanziert werden soll. Die Grundlage von Ist-Ausgaben richtet darauf keinen Blick nach vorn, sondern immer nur zurück. Damit sind wir im heute, wir sehen dies am Investitions- und Unterhaltungsstau. Keine Kommune hat das Geld Abschreibungen anzusammeln, um Wertminderungen aufzuholen. Genau aus diesem Grund wird wohl auch die Option der Doppik auf Eis liegen, weil unter kaufmännischen Gesichtspunkten eine Art Insolvenzverschleppung stattfindet.Soweit der Bedarf für die Aufgaben so schwer zu ermitteln sei, sehen wir eine Lösung in der grundlegenden Veränderung der Haushaltsplanung.Mit einer ordentlichen Planung nach Aufgaben, getrennt nach eigenen, übertragenen und Querschnittsaufgaben, würde bereits aus der Planung der Bedarf in den Kommunen darstellbar. Die Gemeinkosten können auf die eigenen und übertragenen Aufgaben verrechnet werden. Damit wird zumindest nach dem Ist-Ausgaben-Prinzip ein klarer Kostenbedarf und auch –vergleich möglich.

Hinweise zum Entwurf des ThürFAG – Teil 1 (Scheinbarer Anstieg der FAG – Masse)

Liebe Mitstreiter des Vereins,  

der Kommunale Finanzausgleich für nächstes Jahr liegt uns allen in der Entwurfsfassung vor. Aus den Modellrechnungen kann jede Kommune die vorläufigen Schlüsselzuweisungen entnehmen. Mühsam haben wir in der Anhörung zum Gutachten, das dem ThürFAG als Grundlage dient, die Problematiken angesprochen. Geändert hat sich inhaltlich nichts. Mit dem Hinweis, dass Gesetze im Landtag gemacht werden und die Abgeordneten darüber befinden werden, übermitteln wir unseren Mitgliedern einige Gedanken, die gern an die zuständigen Landtagsabgeordneten weiter geleitet werden können.  

Scheinbarer Anstieg der FAG-Masse

Die FAG-Masse steigt um 107 Mio€. Dabei handelt es sich jedoch nicht um zusätzliches Geld, sondern um 100 Mio€ aus der Investitionsoffensive. So wird das bereits geplante Geld lediglich über einen anderen gesetzlichen Rahmen in die Gemeinden fließen. Bedauerlich dabei ist, dass die investiven Mittel lediglich für die Jahre bis 2024 fließen sollen und nicht in der Masse verstetigt werden. Außerdem setzt das Gesetz auf eine zweckgebundene Verwendung, wobei die Begrifflichkeiten sehr unbestimmt und nachträglich zu konkretisieren sind. Investitionen nach der ThürGemHV sind Ausgaben zur Veränderung des Anlagevermögens. Die Gemeinden haben jedoch einen Unterhaltungsstau. Finanzielle Aufwendungen für den Ersatz oder grundhafte Unterhaltungsmaßnahmen fallen auch nach Ausführungen der Rechnungsprüfung nicht in die Kategorie Investitionen, da sie lediglich die Wertminderung wieder aufholen und nicht das Anlagevermögen mehren.    

Mit freundlichen Grüßen  

Vorstand

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Verein Selbstverwaltung drängt auf solide Kommunalfinanzierung

Möbius: „KFA-Reform muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden.“

Hermsdorf, 11. August. Sorgen macht sich der Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ mit Blick auf die aktuelle Diskussion um den Kommunalen Finanzausgleich. „Dass die Gemeinden und Städte in Thüringen finanziell mehrheitlich jetzt schon auf dem Zahnfleisch kriechen, ist ja nicht neu.“, sagte Vereinschefin Constance Möbius nach der Sitzung der Vereinsvorstands am Mittwoch. Insofern sei eine brauchbare Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) im Freistaat überfällig. Doch leider müsse man feststellen, dass der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf einer Reform die entscheidenden Probleme vor allem mittlerer und kleinerer Kommunen in keiner Weise angehe. „Nach wie vor müssen wir feststellen, dass der Investitionsstau in den Gemeinden, Städten und Landkreisen keine Berücksichtigung findet.“ Bereits bislang besteht das Problem, dass bei der Ermittlung des so genannten kommunalen Finanzbedarfs nur berücksichtigt wird, welche Summen ausgegeben wurden. Kann also eine Gemeinde dringende Maßnahmen wie etwa die Sanierung des Kindergartens oder einer baufälligen Brücke über Jahre nicht angehen, weil ihr das Geld fehlt, wird dieser Finanzbedarf bei der Bemessung des Kommunalen Finanzausgleichs gar nicht erst ermittelt.

Hinzu käme, so Möbius, dass erste Modellrechnungen bereits zeigten, dass etliche, vor allem kleinere und mittlere Kommunen, beim neuen Modell des Innenministeriums, das ein Büro aus dem Rheinland erarbeitet hatte, nicht nur leer ausgingen, sondern auch noch Geld verlören. „Darin sehen wir den erneuten Versuch einer Gebietsreform durch die Hintertür.“, so die Vereinsvorsitzende.  Deshalb werde sich der Verein auch weiterhin in besonderem Maße einer auskömmlichen Finanzausstattung der Kommunen zuwenden: „Die Kommunen haben eine Verfassungsanspruch darauf, und verantwortungsvolle Politik macht sich auch bewusst, dass die direkten Erfahrungen der Menschen im Land mit Demokratie vor allem vor Ort in den Städten und Gemeinden stattfinden. Funktionierende Demokratie braucht funktionierende Kommunen vor Ort.“ Dabei warnt Möbius vor der Illusion, dass Eingemeindungen für weniger finanzielle Probleme vor Ort sorgen würden. Das Gegenteil sei der Fall, sagt die Vereinsvorsitzende, die auch VG-Chefin in Hermsdorf ist. Der Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ gründete sich in der Zeit der Auseinandersetzungen um die Gebietsreform und sammelte rund siebenundvierzigtausend Unterschriften für ein Volksbegehren gegen die von Rot-Rot-Grün geplante Gebietsreform. Das war die mit Abstand  umfangreichste entsprechende Sammlung, die bislang in Thüringen zustande kam.

Presseerklärung des Vereins zum Gutachten zur Überprüfung des Kommunalen Finanzausgleiches

Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.V. zur Anhörung im Thüringer Landtag

Gutachten zur Überprüfung des Kommunalen Finanzausgleiches

Die Kommunalfinanzen sind und bleiben das zentrale Thema der Thüringer Kommunen. Die notwendige Reformierung des KFA wurde durch die Thüringer Landesregierung mit einem beauftragten Gutachten vorsichtig angeschoben. Das Ergebnis ist eher ernüchternd.

Der Vorstand des Vereins hat sich zur Anhörung im Unterausschuss „Kommunaler Finanzausgleich“ als Vertreter der kleineren Kommunen in Thüringen an der Diskussion beteiligt.

Das vorliegende Gutachten des FiFo Institutes Köln im Auftrag der Landesregierung wurde von Katrin Dix, Vorstandsmitglied des Vereins und Gemeinschaftsvorsitzende, in der Endbewertung mit den Worten kommentiert: „Wenn das die Lösung auf unseren Sorgen und Nöte vor Ort ist, wollen wir das Problem zurück.“

Die Ergebnisse sind weder richtig noch falsch, die Antworten passen schlicht nicht zum Problem.

Wenn die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nach den nun mehr vorliegenden Erkenntnissen ausfinanziert sein sollen, werden wir in Zukunft noch mehr an der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor Ort sparen müssen. Im Gegenteil, wir haben erfahren, dass wir gerade in diesem Bereich funktionsfähig ausgestattet sein müssen.

Die Feststellung, dass die Landkreise zu viel Geld erhalten haben, die Kommunen unterfinanziert sind und die kreisfreien Städte mehr Geld erhalten sollen, treibt einen Keil in die kommunale Familie und nimmt das Land völlig aus der Pflicht, die Anhebung von Standards oder die stetig steigenden Sozialausgaben endlich auszufinanzieren und nicht auf die Thüringer Kommunen abzuwälzen.

Gerade die letzten Monate haben gezeigt, wie wichtig funktionierende Strukturen und Ansprechpartner vor Ort für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf kleinster staatlicher Ebene, den Gemeinden und Städten, ist.

„Viel Papier mit einem unrealistischen und unbrauchbaren Ergebnis kostet Zeit, die wir im Moment in einer außerordentlich bewegten Zeit nicht haben“, so die Vereinsvorsitzende Constance Möbius.

Die Forderungen des Vereins bleiben bestehen:

  • realistisch statt statistisch
  • Ausfinanzierung der kommunalen Familie
  • Stärkung kommunalen Selbstverwaltung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor Ort

Die Entwicklung des Kommunalen Finanzausgleiches bleibt für den Verein weiterhin ein zentrales Thema, für das wir auch gern als Gesprächspartner zur Verfügung stehen.

Der Vorstand

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Aktion des Vereins zur besseren Ausfinanzierung unserer Landkreise

Liebe Mitstreiter des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen,

Liebe Vertreter der Kommunen, die (noch) nicht Mitglied des Vereins sind,

in unserer Mitgliederversammlung am 05.02.2020 haben wir beschlossen, flächendeckend Widersprüche gegen die Kreisumlage 2020 einzulegen.

Ziel dieser thüringenweiten Aktion ist der Versuch, eine breite Diskussion über den kommunalen Finanzausgleich zu entfachen sowie Abänderungen von Vorschriften im Thüringer Finanzausgleichsgesetz zu bewirken.

Insbesondere haben unsere Kreise unter den ständig steigenden Soziallasten zu leiden. Um die übertragenen Aufgaben erfüllen zu können, müssen die hierfür erforderlichen Finanzen von den Landkreisen beschafft werden.

Die Kreisumlagen nehmen nicht mehr hinnehmbare Größenordnungen an.

Wir wollen mit dieser Aktion gemeinsam mit unseren Landräten auf die Erdrosselungswirkung der Regelungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes hinweisen und uns in einem Verwaltungsgerichtsverfahren mittelbar gegen die fehlende Ausfinanzierung unserer Landkreise wenden.

Wir haben einen Musterwiderspruch zur allgemeinen Verwendung erarbeitet, der pressewirksam übernommen und an das Land Thüringen weitergereicht werden soll. Bei ablehnenden Widerspruchsbescheiden soll es in jedem Landkreis zu einem gerichtlichen Leitverfahren kommen.

Der Musterwiderspruch kann auch von Kommunen eingelegt werden die über freie Spitzen verfügen, da die Begründung auf den Umstand abzielt, daß es sich bei den Kreisumlagen um sekundäre Deckungsmittel handelt.

Der Erfolg dieser Aktion wird auch von der Einbeziehung der örtlichen und überörtlichen Presse abhängig sein. Wir appellieren daher an Sie, die Interessen der Thüringer Kommunen durch Einlegung von fristgerechten Widersprüchen zu unterstützen.

Sollte die Widerspruchsfrist bereits verstrichen sein, regen wir trotzdem an einen Widerspruch einzulegen, da es sich bei dieser Aktion nicht zuletzt um eine politische handelt, in deren Rahmen Flagge gezeigt werden soll.

Nach Einlegung des Widerspruchs bitten wir um eine Rückmeldung an den Verein, um den Erfolg der Aktion messen zu können.

Das übermittelte Muster kann selbstverständlich abgeändert oder ergänzt werden. Es finden sich ohnehin Platzhalter, die jeweils befüllt werden müssen. Der Hinweis auf die Mitgliedschaft kann gestrichen werden.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, daß die politische Aktion auch positive rechtliche Effekte zeigen kann. Werden die Landkreise durch unsere Aktion animiert, die bessere Ausfinanzierung gegenüber dem Land einzufordern, steht den Kommunen die Widerspruch eingelegt haben im Anschluß ein Erstattungsanspruch gegen die Kreise zu.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an uns.

Der Vorstand

Mitgliederversammlung des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Der Vorstand des Vereins lädt herzlich zur Mitgliederversammlung

am Mittwoch, den 05.02.2020 um 17 Uhr in den Gemeindesaal der Gemeinde Großschwabhausen,

99441 Großschwabhausen, Am Hohlstedter Weg 3 ein.

Tagesordnung:

1.     Begrüßung durch die Vorsitzende und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.     Bericht des Vorstandes

3.     Bericht des Kassenwartes

4.     Wahl des Vereinsvorstandes

5.     Haushaltssituation der Thüringer Kommunen, Schwächen und Defizite des Kommunalen Finanzausgleiches (ThürFAG)

6.     Aktionen der Vereinsmitglieder und weiterer Kommunen

7.     Sonstiges

Wir bitten um Teilnahmerückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen

Constance Möbius
Vorsitzende

Weihnachts- und Neujahrsgruß des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen

Lieber Mitstreiter des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen,

das Jahr 2019 neigt sich dem Ende und jeder von uns hat die Zeit genutzt, um sich wieder zu ordnen und sich nach den turbulenten Vorjahren wieder den allgemeinen Verwaltungsgeschäften im Dienst unserer Bevölkerung zu widmen.

Unser Verein hat sich im Jahr 2019 neben dem Schulgesetz, dem Wassergesetz auch sehr intensiv mit dem kommunalen Finanzausgleich fachlich auseinandergesetzt. Nach unseren Informationen spitzt sich die finanzielle Lage beim überwiegenden Teil der Thüringer Kommunen besonders in den Verwaltungshaushalten zu. Die Ausgaben übersteigen die Einnahmen derart, dass auch in den folgenden Jahren die dauernde Leistungsfähigkeit in vielen Kommunen gefährdet ist. Investiven Finanzspritzen stehen wir grundsätzlich sehr offen gegenüber. Das eigentliche Grundproblem bleiben aber die starren und realitätsfremden Regelungen im ThürFAG. Wir wollen uns gemeinsam mit Ihnen besonders im kommenden Jahr dafür einsetzen, den kommunalen Finanzausgleich grundlegend zu diskutieren. Dafür haben wir viele Ansatzpunkte erarbeitet. In einer Mitgliederversammlung im Frühjahr werden wir darüber informieren und gemeinsame Aktionen abstimmen.

Bis dahin wünschen wir Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2020!

Im Namen des Vorstandes
Constance Möbius
Vorsitzende

1000 und eine Kerze für Freiheit und Demokratie in Thüringen

Demonstration am 24.10.2019 um 18:00 Uhr auf dem Erfurter Domplatz

“Am 27. Oktober wird in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Die Wahl von rechts- oder linksextremen Parteien ist keine Lösung für unsere Demokratie… …Ideologische Projekte wie die Gebietsreform sind gescheitert. Die Ansiedlung junger Familien wurde durch die Erhöhung der Grunderwerbssteuer erschwert. Nach 40 Jahren SED-Diktatur hat diese Partei nun weitere 5 Jahre Stillstand in Thüringen zu verantworten. Kommen Sie auf den Domplatz, bringen Sie Kerzen mit und treten Sie gemeinsam mit uns für Freiheit und Demokratie ein!”

(Stefan Sandmann, Freiheit und Demokratie e.V.)

Aufruf zur Unterstützung der Petitionsanhörung im Landtag gegen des Entwurf des ThürSchulG

Aufruf zur Unterstützung der Petitionsanhörung im Landtag
gegen den Gesetzentwurf “Gesetz zur Weiterentwicklung des Thüringer Schulwesens”.
Die öffentliche Anhörung zu der Petition ist für Freitag, den 22. März 2019 um 12:00 Uhr vorgesehen.
Bitte unterstützen Sie das große Engagement des Vereins Besondere Kinder Gera & Landkreis Greiz e.V. mit Ihrer Anwesenheit!
Informieren Sie sich, welche Auswirkungen der Gesetzentwurf auf Ihre Schule und Ihren Standort hat.


Selbstverwaltung für Thüringen e.V.


Pressemitteiling Nr. 2019/02/01 Selbstverwaltung für Thüringen: Schule bringt Leben ins Dorf

Schule bringt Leben ins Dorf
Verein Selbstverwaltung tourt durchs Land

Rehestädt/Amt Wachsenburg, 4. Februar. Wer gedacht hat, dass mit dem Erfolg beim Scheitern der Zwangs-Gebietsreform beim Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.V. die Luft raus sei, muss sich eines Besseren belehren lassen. Derzeit touren die Vereinsmitglieder unter dem Motto „Schule bringt Leben ins Dorf“ durch das Land und werben für den Erhalt der Schulstandorte im ländlichen Raum. „Mit dem Schulstandort steht und fällt die Attraktivät von Wohnstandorten.“, weiß Vereinschefin Constance Möbius. Der Verein leuchtet das Thema von verschiedenen Seiten aus und holt sich dafür unterschiedliche Fachleute ins Boot. Während vor kurzem in Hermsdorf die Greizer Ländrätin Martina Schweinsburg die Auswirkungen vor allem auf Schulen in ihrer Zuständigkeit verdeutlichte, war gestern der stellvertetende Bundesvorsitzende des Beamtenbundes, Jürgen Böhm, zugleich Bundesvorsitzender des Realschullehrerverbands, Gast des Vereins am Montagabend in Rehestädt. Der gebürtige Hirschberger, der heute in Bayern lebt, hielt ein starkes Plädoyer für Real-und Regelschulen und warb dafür, nicht alle Kinder zu einer akademischen Laufbahn zu treiben. „Während in den Handwerksberufen der Nachwuchs fehlt, wird es in vierlen Branchen zu viele Akademiker geben.“, weiß der Pädagoge und zeigte den Anwesenden Auswirkungen des vorliegenden Gesetzentwurfs auf. Anhand Schleswig-Holsteins könne man examplarisch aufzeigen, wie stark eine solche Entwicklung, wie sie auch der Thüringer Gesetzentwurf aufzeige, Bildungsqualität beeinträchtige.

Dass Politik die Arbeit des Vereins ernst nimmt, zeigte nicht nur die Anwesenheit von vier Landtagsabgeordneten: Wie schon in Hermsdorf standen Vertreter der Linken vor der Tür und verteilten Flyer. In der gut zweistündigen, leidenschaftlichen Diskussion, die der Hohenleubener Bürgermeister und Vorstandsmitglied Dirk Bergner moderierte, sprachen sich etliche Besucher für den Erhalt kurzer Schulwege und wohnortnahe Bildungsangebote aus. Auch ein Gesamtschulleiter war da und sprach über seine Schule, die bereits als Regelschule erfolgreich war und dies noch heute sei. Einhelliger Konsens war, man dürfe nicht eine Schulart gegen die andere ausspielen. Sabine Kraft-Zörcher, stellvertretende Vereinschefin, erläuterte juristische Folgen des Gesetzentwurfs. Grund tenor der meisten Teilnehmer war die Forderung nach mehr Bildungsqualität und dem Erhalt einer vielfältigen Bildungslandschaft. Dabei brach Böhm auch eine Lanze für den Erhalt der Förderschulen: „Wir haben die besten Förderschulen weltweit. Was ihnen derzeit angetan wird, ist nicht der Sinn der Sache.“ Inklusion bedeute, benachteiligte Menschen ins Leben einzuschließen und nicht zwangsweise in Schulen, in denen ihnen nicht so gut geholfen werden könne, wie in den erstklassigen Fördereinrichtungen. Wie sehr das Thema den Menschen unter den Nägeln brennt, zeigte auch die rege Teilnahme. Außer von den Veranstaltern und dem Referenten dürfte die weiteste Anreise ein engagierter Techniker aus Auma-Weidal gehabt haben, der leidenschaftlich bessere Bildung und den Erhalt der Schulen vor Ort einforderte. Vereinschefin Möbius danke abschließend dem anwesenden Ortsteilbürgermeister Uwe Güttich, der gelich zu Beginn ein Grußwort gehalten hatte.

Foto v.l.n.r.: Michael Döring, Dirk Bergner, Constance Möbius, Sabine Kraft-Zörcher (alle Verein Selbstverwaltung) und Jürgen Böhm (Bundesvorsitzender des Realschullehrerverbands)

Was wird aus Ihrer Schule nach dem Beschluss über das neue Schulgesetz?

Der Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

lädt alle Mitglieder und Interessierten zur 2. Informationsveranstaltung zum Entwurf des Thüringer Schulgesetzes

am 04.02.2019 um 18 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus

in 99334 Amt Wachsenburg OT Rehestädt, Dorfstraße 23 ein.

Referent der Veranstaltung wird Herr Jürgen Böhm sein.

Als ehemaliger Lehrer und Direktor ist er deutschlandweit in vielen Verbänden vertreten und kann mit Zahlen und Fakten Stärken und Schwächen des neuen Thüringer Schulgesetzes im Vergleich mit anderen Bundesländern beleuchten. Er widmet sich derzeit intensiv der Verbandsarbeit als:

· Bundesvorsitzender Verband Deutscher Realschullehrer

· Vorsitzender des Bayerischen Realschullehrerverbandes

· Mitglied im Bundesvorstand des Beamtenbundes und der Tarifunion

· Landeselternsprecher

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme!
Informieren Sie sich!

Der Vorstand
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Einladung und TagO – Offene Mitgliederversammlung des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen

Liebe Mitglieder und Interessierte,

hiermit laden wir herzlich zu unserer Offenen Mitgliederversammlung am 22.01.2019 um 18 Uhr in das Stadthaus Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1 in 07629 Hermsdorf ein.

Themenschwerpunkt wird der Entwurf des Thüringer Schulgesetzes sein.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch die Vereinsvorsitzende
  2. Grußwort des Bürgermeisters der Stadt Hermsdorf
  3. Impulsreferat zum Gesetzentwurf durch die Landrätin und Präsidentin des Thüringer Landkreistages Martina Schweinsburg
  4. Statement des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen e.V.
  5. Aussprache

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Vorabankündigung Mitgliederversammlung des Vereins am 22.01.2019

Vorabankündigung

Liebe Mitglieder und Mitstreiter des Vereins,

hiermit möchten wir Sie vorab informieren, dass am Dienstag, 22.01.2019 um 18:00 Uhr im Hermsdorfer Stadthaus, Am Alten Versuchsfeld 1 in 07629 Hermsdorf eine „Offene Mitgliederversammlung“ stattfindet. Gesprächs- und Diskussionsthema wird das neue Schulgesetz des Landes Thüringen sein. Sitz- und Parkmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. Bitte merken Sie sich den Termin vor!

Mit freundlichen Grüßen
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

 

Achtung! – Stellungnahme zum ThürFAG bis zum 05. Dezember 2018

Liebe Mitglieder des Vereins,

in dieser Woche hat der GStB Thüringen die Unterlagen für die Anpassung des Kommunalen Finanzausgleiches per E-Mail verteilt.

Wir sollten den Anpassungsentwurf des Ministeriums genau prüfen! Daran hängen die Finanzen (z.B. Schlüsselzuweisungen) für unsere Gemeinden und Städte für die nächsten zwei Jahre.

Es ist sinnvoll, die Änderungen in den Kämmereien durchrechnen zu lassen, um die Auswirkungen erkennen zu können.

Da die mögliche strukturelle Unterfinanzierung vieler Gemeinden derzeit eine große Rolle spielt, sollten wir uns mit vielen Stellungnahmen, Hinweisen oder Änderungsvorschlägen intensiv an der Diskussion beteiligen.

Der Verein wird zeitnah nach interner Meinungsbildung informieren.

Anlagen:
2. Gesetz zur Anpassung des KFA_Vorblatt 30.10.2018
2. Gesetz zur Anpassung des KFA_Änderungsbefehle 30.10.2018
2. Gesetz zur Anpassung des KFA_Begründung 30.10.2018
Anlage 1 (30.10.2018) Prüfbericht Kleine Revision für 2020
Anlage 2 (30.10.2018)

 

Mit freundlichen Grüßen
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

 

Hinweis für unsere Mitglieder – Verzicht auf Erhebung von STAB ab 01.01.2019

Liebe Mitglieder des Vereins,

die Diskussion um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist in vollem Gange. Nach Presseinformationen soll mit den Gemeinden und Städten vereinbart werden, ab 01.01.2019 auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten. Je erfreulicher das für Grundstückseigentümer ist, um so schwieriger wird diese Tatsache für die Ausfinanzierung der Kommunen in Thüringen. Die Umsetzungmodalitäten werden derzeit von der Landesregierung geprüft. Dazu soll in naher Zukunft ein Gutachten vorgelegt werden. Der Landtag berät voraussichtlich in seiner Dezembersitzung einen Gesetzesentwurf. Ohne die Modalitäten eines Gesetzgebungsverfahrens genau zu kennen, ist für jeden ersichtlich, dass zum 01.01.2019 kein Gesetz in Kraft treten kann.
Wie und in welcher Höhe die Kommunen für die Einnahmeausfälle entschädigt werden, ist derzeit nicht bekannt.

Die Aufgabenerfüllung der Gemeinden und Städte in Thüringen muss sichergestellt werden!
Der Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.V. wird sich an der Diskussion um die Ausfinanzierung der Kommunen für seine Mitglieder beteiligen!

Mit freundlichen Grüßen
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Studie des ifo Institutes Dresden – Thesen des Vereins wissenschaftlich belegt

Liebe Mitglieder des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen,
>>hier<< finden Sie eine Studie des ifo Institutes Dresden in 3 Seiten kurz und knapp auf den Punkt vom Oktober 2018 zum Thema: “Gebietsreformen sind schädlich”.
Alle Mitstreiter des Vereins wissen, das sind die Thesen des Vereins (Thesenpapier 08/2015). In der anhängenden Studie werden unsere Argumente wissenschaftlich belegt.
Für unseren Verein bedeutet dies:
  • Es lohnt sich, Mitglied in einem Gesprächsforum des Vereins zu sein!
  • Es lohnt sich, praktische Erfahrungen in unseren Arbeitsgemeinschaften auszutauschen!
  • Es lohnt sich, mit unseren Ergebnissen für die kommunale Selbstverwaltung in Thüringen einzutreten!
Mit freundlichen Grüßen
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Schulungshinweis – kommunaler Finanzausgleich

Liebe Mitglieder des Vereins,
der kommunale Finanzausgleich (KFA) wird im Moment neu verhandelt und diskutiert.
In Erfahrung der letzten Jahre möchten wir Sie auf Schulungsangebote des GStB am 28.11. oder 29.11.2018 in Erfurt hinweisen.
Unter dem Thema: “Der kommunale Finanzausgleich in Thüringen mit Änderungen 2020” wird Frau Katrin Waldner über Grundlagen und Änderungen informieren.
Wenn die Gemeinden und Städte zur Stellungnahme aufgefordert werden, sollten wir in der Lage sein, uns inhaltlich zu äußern, damit die Belange der kommunalen Familie in Thüringen gleichberechtigt berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

 

Ende der Sommerpause …

Liebe Mitglieder des Vereins,

nach unserer Sommerpause sind wir als Verein wieder für Sie aktiv.
In einer Arbeitsgemeinschaft und mehreren Vorstandssitzungen haben wir Schwerpunkte unserer weiteren Arbeit in folgenden Themen festgelegt:

· Entwurf des Thüringer Wassergesetzes

· Formen und Erfahrungen in der kommunalen Gemeinschaftsarbeit

· Entwurf des Thüringer Schulgesetzes

· Kommunaler Finanzausgleich und Auswirkungen auf den ländlichen Raum

· Diskussion um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

· Ausfinanzierung des beitragsfreien Kita Jahres

· Diskussion zu den Neugliederungsgesetze

Über wesentliche Ergebnis werden wir Sie in regelmäßigen Abständen informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Selbstverwaltung für Thüringen e.V

Vorankündigung AG Strukturpolitik

Liebe Mitstreiter des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen,

die nächste AG Strukturpolitik findet am 11.07.2018 um 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle in Kahla statt.

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Einführung in das Thema

2. Zusammenhang zwischen Struktur und Finanzierung/Finanzausgleich

3. Möglichkeiten der kommunalen Gemeinschaftsarbeit

– Durchführungs- und Übertragungszweckvereinbarungen

– Zusammenlegung von Verwaltungen

– Zusammenlegung von einzelnen Ämtern unterschiedlicher Verwaltungen

– funktionierende Beispiele

4. Diskussion und gemeinsamer Erfahrungsaustausch

5. Sonstiges

 

Wir bitten um Teilnahmerückmeldung!

 

Mit freundlichen Grüßen
Selbstverwaltung für Thüringen e.V

Mitgliederversammlung am 18. April 2018

Der Vorstand des Vereins lädt alle Mitglieder und Gäste herzlich zur nächsten Mitgliederversammlung am Mittwoch, dem 18. April 2018 um 17:00 Uhr in das Gemeindehaus nach Großschwabhausen, Am Hohlstedter Weg 3, 99441 Großschwabhausen ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Kommunaler Finanzausgleich – Auswirkungen und Folgen
Gastreferentin: Katrin Waldner vom Thüringer Bildungswerk*
3. Satzungsänderungen
4. Informationen zur Änderung der ThürKO (insbesondere: Doppelte Mehrheit)
5. Wahl des Vorstandes
6. Sonstiges

Hinweis:*Die Referentin des Thüringer Bildungswerkes wird schwerpunktmäßig über die aktuellen Entwicklung im Bereich beitragsfreies Kitajahr, Investitionspauschale und “Sondertöpfe” des kommunalen Finanzausgleiches informieren.

Ein weiterer Schwerpunkt ist zweifelsohne die Rechtmäßigkeit von Gemeindeneugliederungen hinsichtlich der Änderung und des Inkrafttretens der ThürKO.

Wir freuen uns auf rege Teilnahme und interessante Diskussionen!

Mit freundlichen Grüßen
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Mitgliederinformation – Eckpunktepapier “Thüringer Verbandsgemeinde”

Liebe Mitglieder des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen,

in den letzten Tagen wurde vom GStB Thüringen das Eckpunktepapier des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Einführung einer „Thüringer Verbandsgemeinde“ verschickt. Des Weiteren möchte der GStB ein Stimmungsbild ermitteln, ob die „Thüringer Verbandgemeinde“ als Modell begrüßt wird und wie die Einführung von Mindesteinwohnerzahlen bewertet wird.

Nach intensiver Auseinandersetzung mit der Verbandsgemeinde nach Rheinland/Pfälzischen Modell, der „Thüringer Verbandsgemeinde“ und der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft kommen wir zu folgendem Ergebnis.

Der Verein und die Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung haben sich bereits im Jahr 2015 mit alternativen Verwaltungsformen beschäftigt, so auch der Verbandsgemeinde nach rheinland-pfälzischem Modell. Die nunmehr vorgestellten Eckpunkte erinnern in weiten Teilen an die Regelungen aus Rheinland-Pfalz. Eine abschließende Bewertung konnte aufgrund der Kürze der Zeit nicht stattfinden. Wir geben jedoch zu bedenken:

1. Die Befugnisse der einzelnen Gemeinden und damit die demokratische Teilhabe der Bevölkerung werden in der Verwaltungsform der Verwaltungsgemeinschaft gewahrt. Diese Rechte werden in einer Verbandsgemeinde stark eingeschränkt, da ein großer Teil der jetzt gemeindlichen Aufgaben im Verbandsgemeindemodell Aufgabe der Verbandsgemeinde werden. Diese Aufgaben werden den Kommunen entzogen und damit auch die Entscheidungsbefugnisse.

Wir werden über Inhalt und Auswirkungen des Eckpunktepapiers in Kürze informieren.

2. Wir sind auch weiterhin der Auffassung, dass von der Einführung von Mindestgrößen für Gemeinden oder Verwaltungsformen generell abgesehen werden sollte.

Die Aktivitäten des Vereins richten sich nicht gegen jegliche Veränderung, Politik ist ohne Kompromisse nicht möglich. Wir vermissen jedoch nach wie vor den Nachweis, daß die Verwaltungsgemeinschaft als Verwaltungsform unpraktikabel und uneffektiv ist. Die Verbandsgemeinde wird in anderen Bundesländern praktiziert, es soll auch nicht in Abrede gestellt werden, daß sie funktioniert. Wir stehen jedoch auf dem Standpunkt, daß die Einführung der Verbandsgemeinde in Thüringen nur dann erfolgen sollte, wenn ihre Vorzüge nachweisbar und insbesondere derart gewichtig sind, daß sie die Einbußen an demokratischen Selbstverwaltungsrechten rechtfertigen können. Zumindest bis zum heutigen Tag sind die Vorzüge der Verbandsgemeinde gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft nicht erkennbar.

Wir sehen daher die Verwaltungsgemeinschaft nach wie vor als die Garantin der kommunalen Selbstverwaltung und politischen Teilhabe der Bevölkerung.

Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen!

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Presseerklärung zur angekündigten Verbandsgemeinde

Möbius: Landesregierung zeigt wenig Überzeugendes zur Gebietsreform

Selbstverwaltung für Thüringen e.V. sieht nach wie vor keinen Nachweis der Sinnhaftigkeit

Kahla / Hermsdorf, 14. September.

Wie der Thüringer Allgemeinen heute zu entnehmen war, stehen die Pläne des neuen Innenministers bereits wieder fest. Vereinschefin Constance Möbius zeigt sich überrascht: „Anstatt in Ruhe die Hinweise und Kritiken der Kommunalpolitiker auf der Versammlung des Gemeinde-und Städtebunds am Dienstag in Hermsdorf zu durchdenken, wird der nächste unausgegorene Entwurf unter die Leute gebracht.“ Von der angekündigten besseren Kommunikationskultur sei da nicht viel zu spüren. Hauptkritik des Vereins: „Eine Reform der Reform willen, nur um das Gesicht der rot-rot-grünen Regierungskoalition zu wahren, bringt herzlich wenig und schadet dem Land.“ Möbius weiter: „Nach wie vor hat die Landesregierung keinen Vorteil der Gebietsreform nachgewiesen. Und statt endlich diesen grundlegenden Fehler auszuräumen, wird einfach mal das nächste Fragment eines Modells propagiert.“ Ihr Verein sperre sich nicht gegen Veränderungen. Doch die seien vor allem auf administrativem Feld zu leisten. Statt wie angeboten miteinander ins Gespräch zu kommen, wird die kommunale Familie wieder vor vollendete Tatsachen gesetzt. Die Vereinsvorsitzende forderte am Dienstag in Hermsdorf den Erhalt der Verwaltungsgemeinschaften als funktionierende und bewährte Verwaltungsstruktur. „Man brauche keine Kopie eines anderen Bundeslandes. Die Thüringer Kommunen wollen ein Thüringer Modell, das bei der Funktionsanalyse der Verwaltungsgemeinschaft beginnt.“

Mit freundlichen Grüßen
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

 

Position des Vereins zum derzeitigen Stand der Gebiets-/Kreis-/Funktional- und Verwaltungsreform

  • Die Notwendigkeit einer Funktional- und Verwaltungsreform ist zu klären. In diesem Zusammenhang ist eine Bestandsanalyse und eine Aufgabenkritik durchzuführen.
  • Die Verwaltungsgemeinschaft soll als funktionierende und bewährte Verwaltungsstruktur erhalten bleiben. Führt eine Bestandsaufnahme der Funktionalität der Verwaltungsgemeinschaften dazu, daß Veränderungen oder Verbesserungen vorgenommen werden müssen, können diese bewältigt werden ohne das Verwaltungsmodell als Ganzes in Frage zu stellen. Schwächen bestehen wie bei jeder Verwaltungsreform im Einzelfall und sind nicht der Verwaltungsform als solcher immanent.
  • Gemeindezusammenschlüsse sollen ausschließlich freiwillig erfolgen.
  • Die Festlegung von Mindestgrößen für Gemeinden und Kreise wird abgelehnt. Ohne eine Kosten-Nutzenanalyse ist weder eine Funktional- und Verwaltungsreform, noch eine Gebietsreform durchführbar. Allerdings sollte eine Ersparnis auf Kosten der Demokratie nicht erfolgen.
  • Der Verein lehnt die zwangsweise Übertragung, beispielsweise der acht wichtigsten Aufgaben, wie dies dem Verbandsgemeindemodell in Rheinland-Pfalz zugrunde liegt, ab. Zwangsweise Aufgabenübertragungen im Einzelfall, beispielsweise bei anhaltender wirtschaftlicher Schwäche, erfordern keine grundsätzliche Änderung des Verwaltungsmodells. Keinesfalls soll das Verwaltungsmodell eines anderen Bundeslandes ohne Anpassung auf Thüringer Verhältnisse übernommen werden. Die Selbstverwaltung vor Ort muss erhalten werden, Verwaltungsstrukturen im ländlichen Bereich sollen nicht ausgedünnt, sondern gestärkt werden.

“Neun-Punkte-Papier” und “Folgen des Gesetzentwurfs zum Finanzausgleich”

Liebe Mitglieder und Mitstreiter des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen e.V.,

anbei die das “Neun-Punkte-Papier” und “Folgen des Gestzentwurfs zum Finanzausgleich” des Vereins als PDF-Downloads:

– Download „Neun-Punkte-Papier“
– Download „Folgen des Gesetzesentwurfs zum Finanzausgleich“

Mit freundlichen Grüßen
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Mitgliederinformation

Liebe Mitglieder und Mitstreiter des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen e.V.,

die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 15.08.2017 haben wir zur Kenntnis genommen. Offensichtlich wird jetzt doch über das „Ob“ einer Gebietsreform gesprochen. Die Linie und die Entscheidungen des Vereinsvorstandes zeigen demnach Wirkung.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Verein sich nach der Arbeitsgruppensitzung am 23.08.2017 zum weiteren Vorgehen positionieren wird.

Mit freundlichen Grüßen

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Besetzung unserer Geschäftsstelle

Liebe Mitstreiter und Unterstützer,

die Geschäftsstelle ist zur Zeit nicht regelmäßig besetzt. Bei wichtigen bzw. dringenden Anliegen und Rückfragen bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme unter 0170-18 42 399.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Sammer

“Rückzieher im letzten Moment”

Die Vereinsvorsitzende von Selbstverwaltung für Thüringen kritisiert  das durchsichtige Manöver der Landesregierung. Die Klage gegen das Volksbegehren sei von Anfang an nur dazu da gewesen, Zeit zu schinden.
„Die Landesregierung hätte diesen Schritt nie gehen sollen, gegen ein Volksbegehren zu klagen. Und das gleich gar nicht, weil unser Volksbegehren nicht ernsthaft in die Haushaltshoheit des Landes eingreift.‎”  Das sagt Constance Möbius (parteilos), die Vorsitzende des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen e.V. Es bleibe der fade Beigeschmack, dass sich die rot-rot-grüne Koalition eines Taschenspielertricks bedient habe, um Zeit zu schinden bei der Gebietsreform, so Möbius weiter. Von Parteien, die in Sonntagsreden stets das hohe Lied der direkten Demokratie gesungen haben, habe sie von vornherein mehr Respekt vor einem Volksbegehren erwartet. ‎ “Wenn Politiker glaubwürdig bleiben wollen, können sie eben nicht danach aussieben, ob ihnen ein Volksbegehren passt oder nicht.”, betont die Vorsitzende der Initiative gegen die Gebietsreform. Das Vorgehen der Thüringer Regierung habe viel Vertrauen zerstört.  Sie setze jetzt auf einen Erkenntnisprozess in der Koalition und nehme den Ministerpräsidenten beim Wort, wenn er nun endlich „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ ankündige. Das kann aus unserer Sicht nur bedeuten, jetzt gründlich die Verwaltungsreform anzugehen und vor allem intensiv mit den Verantwortlichen vor Ort zu diskutieren. Bevor nicht klar ist, welche Aufgaben wo, wie und durch wen zu leisten sind, fehlt  jeder Diskussion um Gebietsänderungen die wichtigste Grundlage.“, so Möbius abschließend.

 

Montagsdemo in Apolda am 22. Mai 2017

Pro Weimarer Land ruft zu einer Kundgebung am 22. Mai 2017 um 18.00 Uhr in Apolda auf dem Marktplatz auf. Der Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.V. wird ebenfalls mit einem Stand zur Unterschriftensammlung vor Ort sein! Gastredner sind u. a. Landrat Hans-Helmut Münchberg und Bürgermeister Rüdiger Eisenbrand.

Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.V. zur Landesgartenschau in Apolda

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie herzlich an den Stand des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen e.V. zur Landesgartenschau in Apolda ein.

Wann:  28.04.2017 ab 9:00 Uhr
Wo:       Landesgartenschau Apolda (Haupteingang)

Zudem wird in einem Fototermin das Banner “Apolda muss Kreisstadt bleiben” gemeinsam enthüllt.

Mit freundlichen Grüßen
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Der Bürger soll entscheiden – Gebietsreformgegner bleiben auf Kurs

Wie die Medien meldeten, hat Ministerpräsident Bodo Ramelow ein Gespräch mit dem Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ abgesagt, zu dem er für den 27.02. nach Erfurt eingeladen hatte. Thema sollte die Gebietsreform der Landesregierung sein. Vorbedingung des Ministerpräsidenten für das Gespräch war ein Verzicht des Vereins darauf, über das „Ob“ der Gebietsreform zu reden. Mit diesem Zugeständnis hätte der Verein sein Hauptziel schon vor Gesprächsbeginn aufgegeben. Denn er will die Thüringer Wahlbürger im Rahmen eines Volksbegehrens über das Reformprojekt der Landesregierung befinden lassen. Darin unterstützen ihn über 40.000 Bürger des Freistaates. Dem Verein geht es also genau um das „Ob“, welches der Ministerpräsident nicht besprochen wissen möchte. Deshalb machte der Verein den Ministerpräsidenten vorab schriftlich darauf aufmerksam, daß dieses Ziel nicht zur Disposition steht und daß darüber auch nicht verhandelt werden kann. Darauf folgte die Ausladung.

Es ist offensichtlich, daß die Landesregierung tut, was sie kann, um die Wahlbürger nicht zu Wort kommen zu lassen und Verwirrung zu stiften. Dazu zählt die Klage der Landesregierung zur Verhinderung des Volksbegehrens gegen die Gebietsreform, welches der Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ initiiert hat. Dazu zählte der beschriebene Versuch des Ministerpräsidenten den Verein durch abwegige Vorbedingungen für Gespräche von seinem Ziel der Bürgerbefragung abzubringen. Dazu zählt seit Aschermittwoch die sonderbare „Medieninformation 29/2017“ des Innenministeriums, die versucht, ausgerechnet dem Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ die Verantwortung für die Umsetzung des völlig mißlungenen Vorschaltgesetzes zuzuschieben.

Die Antwort des Vereins ist klar. Er wird das Volksbegehren vor dem Verfassungsgerichtshof verteidigen. Er wird zum 20.03. den Thüringer Bürgeraufruf in Gang setzen, der die Thüringer Wahlbürger zum Votum über die Gebietsreform bittet. Schließlich wird der Verein mit der interessierten breiten Öffentlichkeit weiterhin sehr engagiert über das „Ob“ der Gebietsreform sprechen.

Thüringer Bürgeraufruf

Sehr geehrte Mitglieder,

der Verein Selbstverwaltung für Thüringen lädt herzlich zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, 15.02.2017 um 18:00 Uhr in die Marie-Juchacz-Saal der Stadt Weimar, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar ein.

Information:

Die Tagesordnung wird um den Punkt: Satzungsänderung – Verlegung des Vereinssitzes von Hermsdorf nach Kahla erweitert.
Abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins.
Aufgrund eines Vorstandsbeschlusses werden die Unterschriftenlisten für den Thüringer Bürgeraufruf am 15.02.2017 noch nicht verteilt.

Weitere Informationen erhalten Sie zur Mitgliederversammlung.

Mit freundlichen Grüßen

Constance Möbius
Vorsitzende

Thüringer Bürgeraufruf

Sehr geehrte Mitglieder,

der Verein Selbstverwaltung für Thüringen lädt herzlich zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, 15.02.2017 um 18:00 Uhr in die Marie-Juchacz-Saal der Stadt Weimar, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar ein.

Tagesordnung:

1.    Begrüßung durch die Vorsitzende
2.    Grußwort eines Vertreters der Stadt Weimar
3.    Rechenschaftsbericht
4.    Finanzbericht
5.    Informationen zu Gesprächen mit der Landesregierung
6.    Vorstellung der thüringenweiten Unterschriftensammlung „Thüringer Bürgeraufruf“
7.    Redebeiträge
8.    Sonstiges
9.    Ausgabe der Unterschriftslisten

Mit freundlichen Grüßen

Constance Möbius
Vorsitzende

Landesregierung klagt gegen Volksbegehren – Politischer Offenbarungseid der Direktdemokraten

Weder Wahlmandate auf der kommunalen Ebene noch Bürgerbeteiligung auf Landesebene sind für die rot-rot-grüne Landesregierung von Bedeutung. Schon das erste Rendezvous der Ramelow-Administration mit dem politischen Willen der Bevölkerungsmehrheit führt zum politischen Offenbarungseid der regierenden Direktdemokraten.

Vertraut man den Umfragen, sind sechzig Prozent der Thüringer quer durch alle Parteien gegen die Gebietsreform. Die absolute Rekordzahl von mehr als 40.000 Unterstützern hat der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens gegen die Gebietsreform problemlos gefunden. Das ist kein Wunder. Aus der Gebietsreform entsteht kein wirtschaftlicher Nutzen. Darin sind sich die Wissenschaftler einig. Der Gebietsreform fallen fünf von sechs vollwertigen ehrenamtlichen Gemeinderats- und Bürgermeistermandaten in der Fläche zum Opfer. Der Bürger soll sich aus der kommunalen Selbstverwaltung heraushalten. Mit der am 10. Januar beschlossenen Klage gegen das Volksbegehren wirft die Landesregierung jetzt ihre hehren direktdemokratischen Grundüberzeugungen über Bord. Der Bürger hat auch in der Landesgesetzgebung dieser Regierungsmehrheit nichts mitzureden.

Die weiteren Aktivitäten des Vereins „Selbstverwaltung für Thüringen“ sind damit vorgegeben. Ziel bleibt nach wie vor die Verhinderung der nutzlosen Gebietsreform. Dazu ist die Gebietsreform bis zur Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes in der öffentlichen Diskussion zu halten. Der Verein wird sich deshalb an dem Verfahren über das Volksbegehren vor dem Verfassungsgerichtshof auf geeignete Art beteiligen. Er wird öffentlichkeitswirksame Wege finden, die Bevölkerung weiterhin in die politische Auseinandersetzung einzubeziehen. Über das genaue Maßnahmenpaket wird der Verein in Kürze entscheiden. Er wird über den Gang dieser Aktivitäten die Öffentlichkeit regelmäßig unterrichten. Er wird das Demokratieverständnis der Regierungsparteien thematisieren. Der Druck auf die Landesregierung wird weiter wachsen. Dank dieser Aktivitäten werden die interessierten Bürger zudem die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über das Volksbegehren einzuordnen wissen, wenn sie denn fällt. Die Wahlen der nächsten Jahre bieten dann reichlich Gelegenheit, dieses Wissen in Wahlentscheidungen umzusetzen.

Volksbegehren zur Gebietsreform auf gutem Weg

Bis Ende August 2017 können die erforderlichen zweihunderttausend Unterschriften für das Volksbegehren gegen die Gebietsreform gesammelt sein. Das teilt der Verein Selbstverwaltung für Thüringen, Initiator des Volksbegehrens zur Gebietsreform, mit (s. beigefügte Zeittafel). Dies gilt ungeachtet knapper Fristen, die sich aus dem Vorschaltgesetz der Regierungskoalition ergeben. Die dort normierte Zwangsphase für Gemeindezusammenschlüsse beginnt bereits am 1. November 2017. Infolge der schnellen Arbeit der Unterstützer des Volksbegehrens wird sich die rot-rot-grüne Koalition dennoch schon vorher zu dem Ergebnis des Volksbegehrens erklären können. Die bisherigen CDU-dominierten Landesregierungen machten sich nach einem Erfolg den Inhalt eines Volksbegehrens regelmäßig zu eigen. Ein Volksentscheid an der Wahlurne war danach nicht mehr erforderlich. Es bleibt abzuwarten, ob Rot-Rot-Grün dem folgt.

Der einzige Unsicherheitsfaktor hinsichtlich der zeitlichen Abläufe ist die rot-rot-grüne Landesregierung selbst. Macht sie von ihrem Recht Gebrauch im Januar 2017 gegen die Zulassung des Volksbegehrens zu klagen, dürfte sich der Zeitplan um etwa ein halbes Jahr verzögern. Ein Zwang zur Klage besteht nicht. Der Verein geht davon aus, daß sich das Volksbegehren als gerichtsfest erweist. Die Landesregierung hat dann zu erklären, warum die Wahlbürger durch eine taktische Klage an der ihnen durch Gesetz zugebilligten Entscheidung faktisch gehindert wurden. So die Einschätzung des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen.

47.700 Unterschriften gegen Gebietsreform

Pressekonferenz mit Landtagspräsident Carius am 08. November

Landtagspräsident Christian Carius lädt gemeinsam mit den Initiatoren der Unterschriftensammlung gegen das so genannte Vorschaltgesetz zur geplanten Gebietsreform zu einer Pressekonferenz in den Thüringer Landtag ein. Aus diesem Anlass werden am kommenden Dienstag auch rund 47 700 Unterschriften an den Landtagspräsidenten vor dem Parlamentsgebäude übergeben. Neben Carius nehmen die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des Vereins „Selbstverwaltung Thüringen“, Constanze Möbius und Sabine Kraft-Zörcher, an den Presseterminen teil.

Unterschriftenübergabe
Termin: Dienstag, 8. November 2016, 11.45 Uhr
Ort: Thüringer Landtag, Haupteingang, Jürgen-Fuchs-Straße 1, Erfurt

Pressekonferenz
Termin: Dienstag, 8. November 2016, 12.00 Uhr
Ort: Thüringer Landtag, LPK-Raum, Jürgen-Fuchs-Straße 1, Erfurt

 

Landesparteitag Die Linke – Angemeldete DEMO

Der Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.V. informiert über folgende Veranstaltung:

2. Tagung des 5. Landesparteitages

Der Landesvorstand DIE LINKE. Thüringen hat für den 5. November 2016 die 2. Tagung des 5. Landesparteitages nach Eisenberg einberufen.

Wir sind dabei! – Gebietsreform – Nein DANKE!

Wer seine Meinung in Wort oder Schrift äußern möchte, ist herzlich eingeladen mit uns zu protestieren!
Wann: 05.11.2016
Zeit: 9:00 – 10:00 Uhr
Wo: vor der Stadthalle in Eisenberg
Grund: Gebietsreform – Nein DANKE!

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Statement von Landrat Thomas Fügmann zur Gebietsreform

Statement des Landrates Thomas Fügmann zur geplanten Gebietsreform in Thüringen

Ich, als Landrat des Saale-Orla-Kreises, fordere weiterhin eine Verwaltungs- und Funktionalreform. Derzeit unternimmt man den zweiten Schritt vor dem Ersten. Zunächst muss eine zukünftige Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommune feststehen, bevor man über die Notwendigkeit einer Kreisreform spricht.

Für mich ist es wichtig, unsere ländlichen Strukturen zu erhalten, und diese nicht weiter zu schwächen. Auch unsere Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum gilt es vor entsprechenden Nachteilen, wie längeren Verwaltungswegen, geringeren Einflussmöglichkeiten und strukturpolitischen Fehlentscheidungen, zu schützen. Ich habe auch deshalb den eindeutigen Auftrag des Kreistages, den Saale-Orla-Kreis in seiner jetzigen Form zu erhalten.

Unsere Kreisverwaltung ist ein moderner Dienstleister und erfüllt alle ihr übertragenen Aufgaben in hoher Qualität. Dass wir dies auch sehr effizient tun, bescheinigte uns kürzlich das namhafte Wirtschaftsinstitut PWC. Zudem agieren die Thüringer Kommunen, zu denen auch unsere Kreisverwaltung gehört, im Bundesdurchschnitt bei den niedrigsten Personalausgaben an vierter bzw. fünfter Stelle.

Der Saale-Orla-Kreis ist wirtschaftlich leistungsstark und überzeugt mit aktuellen Arbeitslosenzahlen von 5,1 Prozent.

Die Durchführung einer Kreisgebietsreform würde Thüringen in den kommenden Jahren etwa 400 bis 500 Millionen Euro kosten. Und bisher gibt es noch keinen Nachweis aus anderen Bundesländern, dass durch eine Gebietsreform Geld eingespart wird. Im Gegenteil, in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sind enorme Anstiege der Kreisumlage zu verzeichnen. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden weiter deutlich eingeschränkt.

Auch in unserem Landkreis stehen mit einer Kreisgebietsreform Einrichtungen, wie Krankenhäuser, die Kreisvolkshochschule, Polizeiinspektionen, Amtsgerichte und die Kreissparkasse auf dem Spiel.

Der Saale-Orla-Kreis ist bestrebt seine positiven Entwicklungen der vergangenen Jahre auch weiterhin fortzusetzen und arbeitet hierzu partnerschaftlich und solidarisch mit den Kommunen im Landkreis zusammen. Einer Kreisgebietsreform bedarf es hierzu nicht.

Unser ländlich geprägter Raum kann bei einer solchen Reform nur verlieren!

Ich rufe deshalb alle Bürgerinnen und Bürger auf, das geplante Volksbegehren gegen die Gebietsreform zu unterstützen.

Wir brauchen keine Neuordnung unserer Thüringer Heimat!

Statement von Martina Schweinsburg, Landrätin des Landkreises Greiz

(Frau Schweinsburg spricht hier ausdrücklich NICHT als Präsidentin des Thür. Landkreistages)

“Die 8+2-Lösung war – nur wenig modifiziert – bereits der Vorschlag der SPD in der großen Koalition 2009-2014. Dazu hätten sie keinen Professor aus NRW bezahlen müssen, der sich noch dazu in Thüringen nicht auskennt. Thüringen ist nicht trotz, sondern wegen seiner Kleinräumigkeit wirtschaftlich so erfolgreich, denn Verwurzelung in Kleinräumigkeit zwingt zu großräumigem Denken – wenngleich die Kleingliedrigkeit‎ dem Ministerpräsidenten auf die Nerven geht, wie er am Samstag bei der Eröffnung des neuen Spa-Bereiches im Bio-Seehotel erneut verkündete, nachdem er den wirtschaftlichen Erfolg der thüringischen Wirtschaft gelobt hat.

Es ist in meinen Augen eine Schande, einer Stadt wie Gera die Kreisfreiheit zu nehmen und es ist ebenso verantwortungslos, dass dies offensichtlich geschehen soll, ohne Gera finanziell zu sanieren und damit diese Last auf die zukünftig kreisangehörigen Gemeinden über die Kreisumlage abzudrücken.‎ Wenn eine Stadt großstädtischen Charakter hat, dann Gera. In Jena sind rund 20 Prozent der Bevölkerung Studenten, also hat Jena ca. 80.000 ”echte” Jenaer.

Über die Kreisstadt ist eine Diskussion zurzeit völlig unangemessen. Es wäre für Altenburg ebenso eine Katastrophe den Kreisstadtstatus zu verlieren wie Greiz. Beide liegen in absoluter Randlage von Thüringen und der Verlust des Kreisstadtstatus wäre für beide ein Aderlass.

Ich bin nicht gewillt, eine solche Katastrophe für Greiz, Altenburg oder Gera hinzunehmen, nur weil eine Koalition von Wahlverlierern unsere Thüringer Heimat nach ihren Machtwünschen neu ordnen will und werde tun, wozu der Kreistag mich beauftragt hat.

Apropos Thüringen. Für all die Nicht-Thüringer in unserer jetzigen Landesregierung – und die stellen ja bekanntlich die Mehrheit – ein kleiner geschichtlicher Exkurs:
Das Land Thüringen existierte vor 1990 lediglich 19 Jahre, nämlich ab 1920 bis 1933 und von 1946 bis 1952. Der preußische Regierungsbezirk Erfurt (inkl. des Landkreises Schmalkalden) kam erst 1944 dazu. Thüringens Tradition ist die  Kleingliedrigkeit. Wem das nicht gefällt, der sollte sich ein neues Land suchen, in dem er regieren darf. Oder wie es Bertolt Brecht einst formulierte: „Wäre es nicht doch einfacher, die Regierung löst das Volk auf und wählt sich ein anderes?“…”

Statement Landrat Heller zur Kreis-Karte

Stellungnahme Landrat Andreas Heller zum Vorschlag des Innenministers zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte:

“Für mich als Landrat des Saale-Holzland-Kreises steht an erster Stelle, dass der Landkreis in seiner Gänze zusammenbleibt und nicht auseinandergerissen wird. Das sehe ich auf der Karte des Innenministers bestätigt, und das sollte auch so bleiben. Der ländliche Raum gehört zusammen, und dafür werde ich mich weiterhin einsetzen.

Zu dem Vorschlag des Innenministers, die Landkreise Saale-Holzland und Saale-Orla zu fusionieren, möchte ich derzeit nur so viel sagen: Wir kennen uns gut, die Zusammenarbeit läuft bereits in mehreren Bereichen konstruktiv – angefangen vom geplanten Berufsschulverbund über den Tourismus bis hin zum gemeinsamen Fußballkreis.

Ich erinnere daran, dass sich der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises in einem Beschluss von März 2016 mehrheitlich für den Erhalt des SHK in seiner Struktur und Größe ausgesprochen hat. Auch ich bleibe nach wie vor auf dem Standpunkt – den auch der Thüringische Landkreistag vertritt -, dass vor einer Gemeindegebietsreform zwingend eine Aufgabenkritik und Funktionalreform nötig sind.

Bei den vorgegebenen Einwohnerzahlen ist zu beachten, dass die Prognosen nicht immer mit der Realität übereinstimmen. So hatte zum Beispiel der Saale-Holzland-Kreis im Jahr 2015 keinen Rückgang, sondern sogar einen Zuwachs um 224 Einwohner (ohne Flüchtlinge).

Wir wissen derzeit nicht, ob das vom Verein Selbstverwaltung für Thüringen eingeleitete Volksbegehren zugelassen und letztlich erfolgreich sein wird. Wir wissen auch noch nicht, wie Gerichte über die angekündigten Klagen der Landkreise Greiz und Weimarer Land gegen die Gebietsreform entscheiden werden. Fakt ist aber, dass mehr als 47.000 Thüringer mit ihrer Unterschrift das Volksbegehren gegen die Gebietsreform unterstützt haben – fast zehnmal so viele nötig gewesen wären. Dies ist ein klarer Ausdruck von Bürgerwillen, der nicht ignoriert werden kann.

Der SHK ist eine der leistungsstärksten Regionen Thüringens, hier floriert die Wirtschaft, im September lag die Arbeitslosenquote bei nur 5 Prozent. Wir haben effektive Strukturen und Verwaltungen. Wenn das Land die Landkreise und Kommunen auskömmlich finanzieren würde, bräuchten wir über eine Gebietsreform überhaupt nicht zu reden.”

24./25.09.2016 – Geschäftsstelle nicht geöffnet!

Liebe Mitstreiter des Vereins,

da die Übergabe der U-Bögen an das Innenministerium erst Anfang Oktober erfolgt (genauer Termin wird noch bekanntgegeben),
ist es nicht notwendig die Geschäftsstelle am (Sa/So) 24./25.09.2016 zu öffnen.
Wir möchten unsere fleißigen Mitarbeiter gern von einer Wochenendschicht befreien und bitten daher,
alle U-Bögen ab 26.09.2016 bis spätestens 29.09.2016 zu den gewohnten Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle vorbeizubringen bzw. zu schicken.

Mit freundlichen Grüßen
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Presseerklärung vom 16. September 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.V. teilt mit, dass alle ausgefüllten Unterschriftsbögen für die Unterstützung des Antrages auf Zulassung eines Volksbegehrens bis spätestens 27.09.2016 in der Geschäftsstelle in 07629 Hermsdorf, Erich-Weinert-Str. 39 sein müssen. Der letzte Tag der Sammlungsfrist ist der 25.09.2016.

Für Ihre Mühe dankend verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

20.09.2016 – Entgegennahme und Sortierung von U-Bögen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass am Dienstag, 20. September 2016 ab 14:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr in unserer Geschäftsstelle (07629 Hermsdorf, Erich-Weinert-Str. 39) Unterschriftsbögen sortiert und gezählt werden.
Sie können an diesem Tag U-Bögen vorbeibringen oder uns beim Sortieren unterstützen. Die Vertreter der Presse sind dazu herzlich eingeladen!

Mit freundlichen Grüßen

Constance Möbius
Vorsitzende

Rückmeldung zu den Unterschriftsbögen

An alle Unterschriftensammler,

bitte geben Sie uns eine Rückmeldung, wie viele bereits ausgefüllte und noch unausgefüllte Bögen Sie haben.
Alle ausgefüllten Formulare schicken Sie bitte an die Geschäftsstelle in der Erich-Weinert-Str. 39 in Hermsdorf bzw. werden größere Stückzahlen direkt von uns abgeholt – nicht mehr gebrauchte leere Bögen bitte ebenfalls zurückgeben. Die Bögen werden bitte noch nicht an die Einwohnermeldeämter weitergereicht.
Um eine Rückmeldung bis zum 30. August wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Selbstverwaltung e.V.

Auftakt für die Unterschriftensammlung

“Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens”

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Auftaktveranstaltung für den Beginn des Volksbegehrens „Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens“ am Montag, 15.08.2016 zwischen 12:00 und 13:00 Uhr im Gewerbegebiet Korbußen (Am Wiesenring) stattfindet.
Man kann sich darüber hinaus von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr über den Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.V. informieren und auch seine Unterschrift auf den gefertigten Bögen leisten.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Constance Möbius
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Informationstour zum Volksbegehren

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.V. geht auf Informationstour zum Volksbegehren.
In der anhängenden Einladung wird auf die Veranstaltung in Ronneburg am 18.08.2016 um 18:00 Uhr im großen Saal des Schützenhauses verwiesen.
Über eine rege Teilnahme würden wir uns freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Einladung Mitgliederversammlung Verein – Ausgabe der Unterschriftsbögen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Vorstand des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen e.V. lädt Sie hiermit herzlich zur Mitgliederversammlung ein.

 

Termin: 10.08.2016 um 18:00 Uhr

Ort: Parkhalle in der Wielandstraße 15, 99510 Ilmtal-Weinstrasse, OT Oßmannstedt

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch die Vereinsvorsitzende und Grußwort des Bürgermeisters Thomas Gottweiss

2. Vereinsangelegenheiten

3. Satzungsänderung

4. Informationen zum Volksbegehren

– Antrag auf Zulassung und weitere Verfahrensweise
– Wichtige Hinweise
– Handzettel für Sammler

5. Aushändigung der Unterschriftsbögen für den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens

6. Sonstiges

 

Constance Möbius
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

 

 

Erste Informationen

Liebe Unterstützer und Mitstreiter des Vereins,

hiermit erhalten Sie die ersten Informationen zur Durchführung des Volksbegehrens:

Sammlungsfrist für den Antrag auf Zulassung:
– Beginn: 15.08.2016
– Ende: 26.09.2016

Mindesalter für die Stimmabgabe:
– 18 Jahre

Art der Sammlung:
– Freie Sammlung
Achtung Sammlungsverbot in öffentlichen Gebäuden, Behörden, Gerichten, Arztpraxen, Anwalts- oder Steuerkanzleien, Notariaten, Gaststätten und Beherbergungsbetrieben!!!

Form der Unterschriftsbögen:
– ausschließliche Verwendung der vorbereiteten Bögen durch den Verein

Ausgabe der Unterschriftsbögen:
– spätestens bis 10.08.2016
– Wenn die Bögen eher zur Verfügung stehen, werden Sie informiert.

Annahme der Unterschriftsbögen:
– Geschäftsstelle in 07629 Hermsdorf, Erich-Weinert-Str. 39
– bis einschließlich 26.09.2016

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Vereins unter:

Tel: 036601/556431
E-Mail: AG.Selbstverwaltung@web.de
07629 Hermsdorf, Erich-Weinert-Str. 39

Mit freundlichen Grüßen

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Information zur Erreichbarkeit der Geschäftsstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Geschäftsstelle des Vereins „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ in 07629 Hermsdorf, Erich-Weinert-Str. 39 ab 29.06.2016 montags – freitags in der Zeit von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr unter der Telefonnummer 03 66 01 / 55 64 31 oder der E-Mail Adresse AG.Selbstverwaltung@web.de erreichbar ist. Bitte wenden Sie sich in allen Angelegenheiten zunächst an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle!

Mit dem Landtagsbeschluss über das Vorschaltgesetz setzen wir unser Bestreben fort, ein Volksbegehren zur geplanten Gebeitsreform in Thüringen durchzuführen. Mit mindestens 5000 ausgefüllten Unterschriftsbögen können wir dieses beim Landtagspräsidenten beantragen.

Vorabinfo:
Die Sammlungsfrist für die Beantragung des Volksbegehrens zur Aufhebung des Vorschaltgesetzes beginnt am 15. August 2016 und endet am 26. September 2016.
Die Unterschriftsbögen sind als amtliche Pflichtmuster vom Verein zu erstellen. Für die Sammlung dürfen nur diese Bögen verwendet werden.
Über den Ablauf und die allgemeine Organisation werden Sie zeitnah informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Bürgerbrief zum Verteilen!

Liebe Mitstreiter und Unterstützer unseres Vereins,

auch nach der Anhörung über das Vorschaltgesetz und der geäußerten Kritik der kommunalen Spitzenverbände, der IHK, der Gewerkschaften, von Richard Dewes, dem Verein Selbstverwaltung in Thüringen e.V., u.v.a. zeichnet sich keine Bewegung der Regierungskoalition ab.

Mit dem anhängenden Bürgerbrief wollen wir die Thematik der Bevölkerung näherbringen.

Bittel verteilen Sie den Anhang per Mail, per Facebook und in den Briefkästen Ihres Bereiches.
Der Bürgerbrief kann ohne Bedenken vervielfältigt werden!

Wenn Sie gedruckte Exemplare benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle unter:

036601/556431 oder per Mail an AG.Selbstverwaltung@web.de

Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung und viele Grüße aus Hermsdorf!

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Wichtig – neutrale Kleidung im Landtag!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Landtagsverwaltung hat uns darauf hingewiesen, dass T-Shirts mit politischen Inhalt im Landtag nicht gestattet sind.
Wenn Sie als Zuschauer im Landtagsgebäude der Anhörung am 09.06.2016 folgen wollen, ist dies nur in neutraler Bekleidung möglich.
Wir bitte diesen Hinweis unbedingt zu beachten!

Der Verein Selbstverwaltung für Thüringen hat am 09.06.2016 ab 8:30 Uhr eine Kundgebung mit Infostand am Landtag angemeldet.
Wir bitten um rege Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Achtung, wichtige Termine “Nein zur Gebietsreform”

Liebe Mitglieder,

liebe Unterstützer,

folgende Termine für Aktionen gegen die Gebietsreform sind geplant:

6.6. um 17:00 Uhr in Hermsdorf – Demo gegen die Gebietsreform vor dem Stadthaus

6.6. um 19:00 Uhr in Hermsdorf – Infoabend für Ostthüringen

9.6. um 8:30 Uhr vor dem Landtag – Demo gegen die Gebietsreform

9.6. ab 9:00 Uhr im Landtag – Anhörung zum Gesetz

23.6. (Zeit noch nicht bekannt) Abstimmung zum Gesetz

Bitte versucht dabei zu sein, gebt die Termine an Freunde, Bekannte und Unterstützer weiter.

Danke!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Sandmann

Vorsitzender

Freiheit und Demokratie e.V.

Viel Lärm um nichts

Vorschaltgesetz zur Gebietsreform praktisch unverändert

 

Liebe Vereinsmitglieder,

liebe Mitglieder der AG Selbstverwaltung für Thüringen e.V.,

liebe Mitstreiter,

 seit Monaten verreißen die Medien völlig zu Recht das äußerst überflüssige Projekt „Gebietsreform“ der Thüringer Landesregierung. Vergeblich versuchten die Regierungsparteien in dieser Woche in Sachen Gebietsreform die mediale Oberhand zurück zu gewinnen. Ihr Mittel der Wahl war am 1. Juni 2016 ein Änderungsantrag zu ihrem eigenen „Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform“.

 Rot-rot-grün sei damit auf dem Weg zu einem brauchbaren Kompromiß mit den Gegnern der Abschaffung der meisten Gemeinden in der Fläche, verlautbarten gestern die PR-Strategen der Regierungsparteien. Heute stellt sich heraus, daß daran nichts ist. Die Durchsicht des jetzt vorliegenden Änderungsantrages ergibt keine nennenswerten Nachbesserungen des völlig mißlungenen „Reform“-Projektes.

Wesentlicher Inhalt des Änderungsantrages ist die Einführung einer sogenannten großen Landgemeinde von mindestens zehntausend Einwohnern (§ 45a des Entwurfes). Die einzelnen Ortschaften, aus denen sich die große Landgemeinde zusammensetzen soll, müssen ihrerseits über tausend Einwohner aufweisen. Diesen Ortschaften soll in einigen Aufgabenbereichen das Recht verbleiben, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Der Fokus liegt dabei auf der Brauchtumspflege und auf dem Recht, über die Reihenfolge – nicht das Volumen – von Investitionsprojekten in der Ortschaft zu bestimmen. Übersetzt: der Volkstanz bleibt der örtlichen Gemeinschaft vorbehalten, alles was darüber hinaus von Bedeutung ist, wird der Selbstverwaltung systematisch entzogen. Selbst dieses Recht auf Volkstanz soll es im übrigen nur als „Übergang“ bis zur nächsten Legislaturperiode geben.

Nach wie vor ist keine Rede vom umfassenden eigenen Haushaltrecht der Ortschaften. Nach wie vor bleibt es bei begründungslos vorgesehenen Mindesteinwohnerzahlen in absurder Höhe. Nach wie vor bleibt es bei der Drohung mit Zwangszusammenschlüssen nach einer „Freiwilligkeitsphase“. Nach wie vor bleibt es somit auch bei der ersatzlosen Abschaffung von fünf Sechsteln der ehrenamtlichen kommunalen Wahlmandate. Die Zurückdrängung der bürgerlichen Selbstverwaltung in der Fläche bleibt das Ziel der Landesregierung.

Zusammengefaßt: rot-rot-grün kommt niemanden entgegen. Die Vorbereitungen für den Volksentscheid laufen weiter!

Liebe Vereinsmitglieder und Mitstreiter, unser nächster Termin ist die Anhörung zum Gesetzesentwurf über das Vorschaltgesetz am 9. Juni 2016 in Erfurt.

 

Neue Postanschrift des Vereins

Liebe Mitstreiter des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen,

wir möchten Sie darüber informieren, dass der Verein seine neue Geschäftsstelle in Hermsdorf bezogen hat.
Bitte senden die Post an diese Adresse!

Postanschrift:
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.
Erich-Weinert-Str. 39
07629 Hermsdorf

Kontakt bis auf Weiteres bitte über:
AG-Selbstverwaltung.net

 

Mit freundlichen Grüßen

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Information des Vereins

Liebe Mitstreiter des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen,

aufgrund vermehrt aufgetretener Fragen möchten wir Ihnen mitteilen, dass der Verein seit 11.03.2016 ins Vereinsregister des Amtsgerichtes Stadtroda eingetragen ist.
Die Gemeinnützigkeit ist beantragt, aber noch nicht bestätigt.
Viele Körperschaften haben schon den Beschluss auf Mitgliedschaft im Verein gefasst.
Die entsprechenden Mitgliedsanträge können ab 22.04.2016 auf unserer Internetseite herunterladen werden.
Wir freuen uns über die positive Resonanz, wollen aber nicht in Euphorie verfallen.
Der vor uns liegende Kraftakt kann nur mit vielen Unterstützern gemeistert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Constance Möbius
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Eintragung zur Initiative und/oder zur aktiven Mitarbeit


+++ Nach Eintragung des Vereins werden wir eine Beschlussvorlage online stellen, welche Gemeinden zur Vereinsbeitretung nutzen können. Bis dahin bitten wir um Eintragung in die nachfolgend verlinkten Listen, um die Vorbereitungen zur Kommunikation zu ermöglichen.


+++ Sie unterstützen unserere Initiative? Bitte unter >> Unsere Initiative << eintragen! +++ Sie wollen aktiv mitarbeiten? Bitte bei >> Volksbegehren << unter > Aktive Mitarbeit < eintragen! +++